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Tagesordnung - 8. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz  

 
 
Bezeichnung: 8. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz
Datum: Mi, 15.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einführung und Verpflichtung des Ratsherrn Franz Maibaum  
A 10/387/2010  
Ö 2  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 3  
Information über die 7. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz am 29.09.2010      
Ö 4  
Angelegenheit/en aus der 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.12.2010      
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
Aufstellung des Teilergebnisplanes 2011 und des Teilfinanzplanes 2010 - 2014 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe"  
Enthält Anlagen
A 51/105/2010  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Stellenplan 2011  
Enthält Anlagen
A 10/372/2010  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011  
A 20/184/2010  
Ö 7  
Angelegenheit/en aus der 2. Sitzung des Schulausschusses am 26.10.2010      
Ö 7.1  
Auflösung der A.-v.-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz in Gerderath
A 40/195/2010  
Ö 7.2  
Bildung eines Grundschulverbundes zwischen der Luise-Hensel-Schule und der Gemeinschaftsgrundschule Hetzerath  
A 40/194/2010  
Ö 7.3  
Begrenzung der Zügigkeit der Europaschule Erkelenz, Realschule der Stadt Erkelenz  
A 40/196/2010  
Ö 7.4  
Begrenzung der Zügigkeit des Cusanus-Gymnasiums der Stadt Erkelenz  
A 40/197/2010  
Ö 8  
Angelegenheiten aus der 2. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales am 27.10.2010      
Ö 8.1  
Enthält Anlagen
Zweite Änderung der Abfallsatzung  
Enthält Anlagen
A 20/175/2010  
Ö 8.2  
Enthält Anlagen
Vierte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/176/2010  
Ö 8.3  
Einführung einer Ehrenamtskarte - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Enthält Anlagen
A 30/107/2010  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„In der Stadt Erkelenz wird eine Ehrenamtskarte unter folgenden Voraussetzungen eingeführt:

 

1.      Der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements, für das auf Antrag eine Ehrenamtskarte ausgestellt werden kann, soll wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden pro Jahr betragen. Das Engagement muss in der Stadt Erkelenz von Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger erbracht worden sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird durch die Organisation, für die das Engagement erbracht wird, bestätigt. Eine Prüfung durch die Stadtverwaltung erfolgt nicht.

2.      Die Ehrenamtskarte wird für drei Jahre ausgestellt.

3.      Eine Beschränkung der Anzahl der auszugebenden Ehrenamtskarten erfolgt nicht.

4.      Es sollen lokale Partner gewonnen werden, die Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarten anbieten.

5.      Vergünstigungen in den städtischen Einrichtungen Schwimmbad, Bücherei und Stadthalle sollen ermöglicht werden.

6.      Die notwendige Vereinbarung mit dem Land NRW soll vorbereitet werden.

7.      Auf die Bestellung eines Ehrenamtsbeauftragten wird aus personellen Gründen verzichtet.

8.      Die Ehrenamtskarte soll zum 01.04.2011 eingeführt werden.“

   
    27.10.2010 - Ausschuss für Umweltschutz und Soziales
    Ö 5 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„In der Stadt Erkelenz wird eine Ehrenamtskarte unter folgenden Voraussetzungen eingeführt:

 

  1. Der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements, für das auf Antrag eine Ehrenamtskarte ausgestellt werden kann, soll wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden pro Jahr betragen. Das Engagement muss in der Stadt Erkelenz von Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger erbracht worden sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird durch die Organisation, für die das Engagement erbracht wird, bestätigt. Eine Prüfung durch die Stadtverwaltung erfolgt nicht.
  2. Die Ehrenamtskarte wird für drei Jahre ausgestellt.
  3. Eine Beschränkung der Anzahl der auszugebenden Ehrenamtskarten erfolgt nicht.
  4. Es sollen lokale Partner gewonnen werden, die Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarten anbieten.
  5. Vergünstigungen in den städtischen Einrichtungen Schwimmbad, Bücherei und Stadthalle sollen ermöglicht werden.
  6. Die notwendige Vereinbarung mit dem Land NRW soll vorbereitet werden.
  7. Auf die Bestellung eines Ehrenamtsbeauftragten wird aus personellen Gründen verzichtet.
  8. Die Ehrenamtskarte soll zum 01.04.2011 eingeführt werden.“

 

Erweiterter Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales:

9.              Nach Ablauf eines Jahres nach Einführung der Ehrenamtskarte soll die Verwaltung die Kosten, die sich hieraus ergeben, prüfen und dem Ausschuss vorlegen.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung.

   
    03.11.2010 - Hauptausschuss
    Ö 4.3 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„In der Stadt Erkelenz wird eine Ehrenamtskarte unter folgenden Voraussetzungen eingeführt:

 

  1. Der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements, für das auf Antrag eine Ehrenamtskarte ausgestellt werden kann, soll wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden pro Jahr betragen. Das Engagement muss in der Stadt Erkelenz von Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger erbracht worden sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird durch die Organisation, für die das Engagement erbracht wird, bestätigt. Eine Prüfung durch die Stadtverwaltung erfolgt nicht.
  2. Die Ehrenamtskarte wird für drei Jahre ausgestellt.
  3. Eine Beschränkung der Anzahl der auszugebenden Ehrenamtskarten erfolgt nicht.
  4. Es sollen lokale Partner gewonnen werden, die Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarten anbieten.
  5. Vergünstigungen in den städtischen Einrichtungen Schwimmbad, Bücherei und Stadthalle sollen ermöglicht werden.
  6. Die notwendige Vereinbarung mit dem Land NRW soll vorbereitet werden.
  7. Auf die Bestellung eines Ehrenamtsbeauftragten wird aus personellen Gründen verzichtet.
  8. Die Ehrenamtskarte soll zum 01.04.2011 eingeführt werden.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ehrenamtskarte Anlage 2 Leitfaden Ministerium (5482 KB)      
   
    15.12.2010 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 8.3 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„In der Stadt Erkelenz wird eine Ehrenamtskarte unter folgenden Voraussetzungen eingeführt:

 

  1. Der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements, für das auf Antrag eine Ehrenamtskarte ausgestellt werden kann, soll wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden pro Jahr betragen. Das Engagement muss in der Stadt Erkelenz von Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger erbracht worden sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird durch die Organisation, für die das Engagement erbracht wird, bestätigt. Eine Prüfung durch die Stadtverwaltung erfolgt nicht.
  2. Die Ehrenamtskarte wird für drei Jahre ausgestellt.
  3. Eine Beschränkung der Anzahl der auszugebenden Ehrenamtskarten erfolgt nicht.
  4. Es sollen lokale Partner gewonnen werden, die Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarten anbieten.
  5. Vergünstigungen in den städtischen Einrichtungen Schwimmbad, Bücherei und Stadthalle sollen ermöglicht werden.
  6. Die notwendige Vereinbarung mit dem Land NRW soll vorbereitet werden.
  7. Auf die Bestellung eines Ehrenamtsbeauftragten wird aus personellen Gründen verzichtet.
  8. Die Ehrenamtskarte soll zum 01.04.2011 eingeführt werden.“
Abstimmungsergebnis: 43 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: 43 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen

Ö 8.4  
Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes
A 10/379/2010  
Ö 9  
Angelegenheit/en aus der 3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 02.12.2010      
Ö 9.1  
Kenntnisnahme des Rates der Stadt Erkelenz gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW hinsichtlich der überörtlichen Prüfung der Stadt Erkelenz von Februar bis August 2010 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW  
Enthält Anlagen
A 10/374/2010  
Ö 10  
Angelegenheit/en aus der 8. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 07.12.2010      
Ö 10.1  
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet (SO-gfl. EH) Carl-Benz-Straße-Süd/Aachener Straße), Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
A 61/180/2010  
Ö 10.2  
Bebauungsplan Nr. VII/D "Carl-Benz-Straße-Süd", Erkelenz-Mitte hier: Vorstellung des Nutzungskonzepts/Bebauungskonzepts und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. VII/D "Carl-Benz-Straße-Süd", Erkelenz-Mitte, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
A 61/181/2010  
Ö 10.3  
Enthält Anlagen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. I/14 "Neubau Sparkasse Kölner Straße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 10/378/2010  
Ö 10.4  
12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
A 61/182/2010  
Ö 10.5  
Bebauungsplan Nr. XII "Verlängerung Zum Königsberg", Erkelenz-Lövenich hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. XII "Verlängerung Zum Königsberg", Erkelenz-Lövenich, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
A 61/183/2010  
Ö 11  
Angelegenheit/en aus der 10. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses am 09.12.2010      
Ö 11.1  
Enthält Anlagen
Erlass der Satzung gem. § 61 a Landeswassergesetz NRW  
Enthält Anlagen
A 66/230/2010  
Ö 11.2  
Enthält Anlagen
6. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz für den Städt. Abwasserbetrieb  
Enthält Anlagen
A 20/181/2010  
Ö 11.3  
Enthält Anlagen
Feststellung des Wirtschaftsplanes 2011 mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht  
Enthält Anlagen
A 20/018/2010  
Ö 11.4  
Enthält Anlagen
Feststellung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschl. eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2010 - 2014  
Enthält Anlagen
A 51/107/2010  
Ö 12  
Angelegenheit/en aus der 2. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 13.12.2010      
Ö 12.1  
Enthält Anlagen
Bildung eines Bürgerbeirates Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath
Enthält Anlagen
A 61/187/2010  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Umsetzung der Ergebnisse aus den Sitzungen der Arbeitsgruppe "Sparen" hier: Produktbereich 12  
Enthält Anlagen
A 20/177/2010  
Ö 14  
Änderung des zugeleiteten Entwurfes "Jahresabschluss 2009"  
A 20/180/2010  
Ö 15  
Enthält Anlagen
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 30/113/2010  
Ö 16  
Enthält Anlagen
Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 10/384/2010  
Ö 17  
Antrag auf Nutzung des Stadtwappens  
A 10/386/2010  
Ö 18  
Enthält Anlagen
Änderung der Hauptsatzung  
Enthält Anlagen
A 10/385/2010  
Ö 19  
Finanzielle Ersatzzuwendung für die Fraktion Allianz 2010  
A 10/388/2010  
Ö 20  
Enthält Anlagen
Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 10/389/2010  
Ö 21  
Änderungen in den Ausschuss- und Gremienbesetzungen  
A 10/390/2010  
Ö 22  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 07.09.2010 - 18.10.2010  
Enthält Anlagen
A 20/178/2010  
Ö 23  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 19.10.2010 - 23.11.2010  
Enthält Anlagen
A 20/182/2010  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 3.1     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 4.1     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 6     (nichtöffentlich)      
N 7     (nichtöffentlich)