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Tatbestand: Nach § 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung aufzustellen. Der Entwurf dieser fünfjährigen Planung liegt als Anlage vor und kann ggfls. im Einzelnen erläutert werden.
Diese fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsplan vom Rat zu beschließen. Ein entsprechender Beschluss wird empfohlen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Aufgrund der §§ 1, 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.08.2009 (GV. NRW. S. 438), in Verbindung mit den §§ 95 III, 83 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 7. 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 950), wird die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2010 - 2014 des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz beschlossen.
Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2010 - 2014 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2010 - 2014
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