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Vorlage - A 40/197/2010  

 
 
Betreff: Begrenzung der Zügigkeit des Cusanus-Gymnasiums der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
26.10.2010 
2. Sitzung des Schulausschusses, ACHTUNG: GEÄNDERTER SITZUNGSORT ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
03.11.2010 
8. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.12.2010 
8. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Schulentwicklungsplanung für den Kreis Heinsberg lässt erkennen, dass es zukünftig notwendig sein wird, um ein entsprechendes kreisweites Schulangebot zu sichern, dass die Kommunen darauf einwirken  müssen, in erster Linie die Schülerinnen und Schüler aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich zu beschulen.

 

Seit mehreren Jahrzehnten liegen aber Anmeldungen für viele Schülerinnen und Schüler aus weiten Teilen des Kreises Heinsberg für das Cusanus-Gymnasium vor.

 

Gemäß § 81 Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005  in der derzeit geltenden Fassung sind die Gemeinden im Kreis, die Schulträgeraufgaben erfüllen, verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hierzu die Schulgröße fest. Grundlage der Festlegung der Zügigkeit ist in erster Linie die Anzahl der Räume, die für Unterrichtszwecke genutzt werden können sowie die personelle Ausstattung mit Lehrkräften, auf die die Kommune jedoch keinen Einfluss hat.

 

Um die für einen geordneten Schulbetrieb erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, sowie die Versorgung des gesamten Stadtgebietes mit einem erreichbaren Gymnasialangebot sicherzustellen, ist es notwendig, über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße von Schulen hinaus auch eine Beschränkung der möglichen Aufnahmezahl durch einen entsprechenden Zügigkeitsbeschluss festzuschreiben.

 

In dem derzeitigen Eingangsjahrgang werden 7 Klassen unterrichtet.

 

Zusätzlich werden vier Eingangsklassen am benachbarten Cornelius-Burgh-Gymnasium gebildet.

 

In der Sekundarstufe I beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 28. Es gilt eine Bandbreite von 27-29. Dieser Wert darf in der Klasse 5 in der Regel nur um bis zu 1 Schülerin oder Schüler überschritten werden.

 

Somit können bei einer Beschränkung der Zügigkeit des Cusanus-Gymnasiums auf 7 Züge und des Cornelius-Burgh-Gymnasiums auf 4 Züge zukünftig bis zu 330 Schülerinnen und Schüler einen Platz an einem Gymnasium in Erkelenz im Eingangsjahrgang erhalten.

 

Dies ist als vollkommen ausreichend anzusehen, da auf Grund der demographischen Entwicklung zukünftig deutlich weniger Schülerinnen und Schüler beschult werden können. Die Schulkonferenz ist zu der vorgesehenen Maßnahme noch anzuhören.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Die Zügigkeit des Cusanus-Gymnasium der Stadt Erkelenz wird ab 01.08.2011 auf 7 festgelegt.“