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Tatbestand: a) Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. Durch die für das Jahr 2010 geplante Inanspruchnahme einer Teilrücklage verbleiben hiernach noch 470.000,00 €. Um den Vorschriften des § 6 KAG gerecht zu werden, wird auch für das Jahr 2011 ein Betrag in Höhe von 150.000,00 € aufgelöst. Weiter gebührensenkend wirkt sich auch der wieder angestiegene Papierpreis aus, da sich der positive Erlösanteil an der Einheitsgebühr erhöht. In Anbetracht der aktuell zu erwartenden Abfallmengen, der Kostenentwicklung sowie der Rücklagenentnahme, können die Gebühren einheitlich gesenkt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, der Vierten Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz, die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, zuzustimmen.
b) Durch die Arbeitsgruppe „Sparen“ wurden Produkte und Produktbereiche analysiert und Einsparpotentiale aufgedeckt. Im Produktbereich „06-Kinder-, Jugend-; und Familienhilfe“, hier Produkt 06 04 00 „Hilfe für junge Menschen und ihre Familien“, wurde der Vorschlag unterbereitet, nicht mehr die Kosten für die Bereitstellung und die Abfuhr der Windelsäcke zu übernehmen und die Bereitstellung der Windelsäcke in zwei Schritten abzuschaffen. Die Umsetzung des Sparvorschlags ab dem Jahr 2011 wurde in der Ratssitzung vom 29.09.2010 beschlossen.
Der Wegfall der Leistung bedarf der Änderung des § 3 Abs. 2 (f) und Erweiterung um Abs. 2 (g) und (h) dahingehend, dass im Jahr 2011 nur noch Kinder bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres (2. Geburtstag) und ab dem Jahr 2012 nur bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres (1. Geburtstag) anspruchsberechtigt sind. Ab dem Jahr 2013 werden keine Windelsäcke mehr ausgegeben. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss/Rat): „Die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Vierte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz wird beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: a) keine b) Einsparung auf Basis der ausgegebenen Säcke im Vorjahr für das Jahr 2011 = 22.750,00 € (geschätzte Windelsackausgabe 12.000 ) für das Jahr 2012 = 45.500,00 € (geschätzte Windelsackausgabe 5.000 ) für das Jahr 2013 = 32.500,00 € (keine Windelsackausgabe mehr) Anlagen: Entwurf Vierte Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung Gegenüberstellung der Gebühren 2008-2011
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