Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 20/176/2010  

 
 
Betreff: Vierte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Vorberatung
27.10.2010 
2. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
03.11.2010 
8. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.12.2010 
8. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Gebührenkalkulation 2011  

Tatbestand:

Tatbestand:

a)

Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. Durch die für das Jahr 2010 geplante Inanspruchnahme einer Teilrücklage verbleiben hiernach noch 470.000,00 €. Um den Vorschriften des § 6 KAG gerecht zu werden, wird auch für das Jahr 2011 ein Betrag in Höhe von 150.000,00 € aufgelöst. Weiter gebührensenkend wirkt sich auch der wieder angestiegene Papierpreis aus, da sich  der positive Erlösanteil an der Einheitsgebühr erhöht. In Anbetracht der aktuell zu erwartenden Abfallmengen, der Kostenentwicklung sowie der Rücklagenentnahme, können die Gebühren einheitlich gesenkt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Vierten Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz, die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, zuzustimmen.

 

b)

Durch die Arbeitsgruppe „Sparen“ wurden Produkte und Produktbereiche analysiert und Einsparpotentiale aufgedeckt. Im Produktbereich „06-Kinder-, Jugend-; und Familienhilfe“, hier Produkt 06 04 00 „Hilfe für junge Menschen und ihre Familien“, wurde der Vorschlag unterbereitet, nicht mehr die Kosten  für die Bereitstellung und die Abfuhr der Windelsäcke zu übernehmen und die Bereitstellung der Windelsäcke in zwei Schritten abzuschaffen.  Die Umsetzung des Sparvorschlags  ab dem Jahr 2011 wurde in der Ratssitzung vom 29.09.2010 beschlossen.

 

Der Wegfall der Leistung bedarf der Änderung des § 3 Abs. 2 (f) und Erweiterung um Abs. 2 (g) und (h) dahingehend, dass im Jahr 2011 nur noch Kinder bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres (2. Geburtstag) und ab dem Jahr 2012 nur bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres (1. Geburtstag) anspruchsberechtigt sind. Ab dem Jahr 2013 werden keine Windelsäcke mehr ausgegeben.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss/Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss/Rat):

„Die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Vierte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz wird beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

a)      keine

b)      Einsparung auf Basis der ausgegebenen Säcke im Vorjahr
     

für das Jahr 2011 =   22.750,00 € (geschätzte Windelsackausgabe 12.000 )

für das Jahr 2012 =   45.500,00 € (geschätzte Windelsackausgabe   5.000 )

für das Jahr 2013 =   32.500,00 € (keine Windelsackausgabe mehr)

Anlagen:

Anlagen:

Entwurf Vierte Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung

Gegenüberstellung der Gebühren 2008-2011

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 3 Gebührenkalkulation 2011 (1436 KB)