Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Der neu gebildeten Fraktion Allianz 2010 können zurzeit keine Fraktionsräume in städtischen Gebäuden zur Verfügung gestellt werden. Nach § 14 Abs. 5 der Hauptsatzung hat der Rat über die Höhe einer zu gewährenden finanziellen Ersatzzuwendung für die betroffene Fraktion zu entscheiden, wenn wegen Platzmangel Räume nicht zur Verfügung gestellt werden können.
Aufgrund der Tatsache, dass für die Stadt Erkelenz kein offizieller gewerblicher Mietspiegel existiert, kann hier nur mit Erfahrungswerten des Referates für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing gearbeitet werden. Als durchschnittlicher qm-Preis (Nettokaltmiete zuzüglich aller Betriebskosten gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung) können für Erkelenz ca. 9,70 Euro/qm zugrunde gelegt werden. Zurzeit werden der kleinsten Fraktion (FW-UWG) mit zwei Mitgliedern und der zweitkleinsten Fraktion (Bürgerpartei) mit vier Mitgliedern Fraktionsräume in der Größe von ca. 17 qm und ca. 16 qm zur Verfügung gestellt. In Anlehnung an diese Flächengrößen und unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes empfiehlt die Verwaltung dem Rat, dass der Fraktion Allianz 2010 eine monatliche Ersatzzuwendung in Höhe von 155,20 Euro (16 qm x 9,70 Euro/qm) zur Anmietung einer Fraktionsgeschäftsstelle gewährt wird. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Fraktion Allianz 2010 wird eine monatliche Ersatzzuwendung in Höhe von 155,20 Euro zur Anmietung einer Fraktionsgeschäftsstelle gewährt. Der Verwendungsnachweis erfolgt durch Vorlage eines Mietvertrages. Nicht zweckbestimmt verwendete Mittel sind zu erstatten.“ Finanzielle Auswirkungen: Die jährlichen Kosten belaufen sich auf 1.862,40 Euro.
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