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Auszug - Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011  

 
 
8. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 20/184/2010 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen nimmt Bezug auf die mitgeteilte und von den Fraktionen akzeptierte Reihenfolge der Haushaltsreden und ergreift als erster Redner das Wort

Bürgermeister Jansen nimmt Bezug auf die mitgeteilte und von den Fraktionen akzeptierte Reihenfolge der Haushaltsreden und ergreift als erster Redner das Wort. Die Rede ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

In der Folge sprechen für die CDU-Fraktion Fraktionsvorsitzender Merkens, für die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen, für die SPD-Fraktion Fraktionsvorsitzender Rogowsky, für die FDP-Fraktion Fraktionsvorsitzender Krahe, für die Fraktion „Bürgerpartei e. V.“ Ratsherr Kowalzik, für die Fraktion „Freie Wähler – UWG Erkelenz“ stv. Fraktionsvorsitzender Moll und für die Fraktion „Allianz 2010“ Fraktionsvorsitzender Fellmin. Alle Reden sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, lässt Bürgermeister Jansen über die Beschlussentwürfe abstimmen.

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss:

„Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666),

geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW S. 950) wird nachfolgender Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2011 dem Rat der Stadt Erkelenz zugeleitet:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf

79.980.963 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

87.069.663 EUR

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

75.228.044 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

79.080.449 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

19.552.864 EUR

 

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

23.535.424 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

7.472.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

952.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

7.088.700 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

380 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

400 v.H.

 

 

§ 7

Entfällt.

 

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß  § 21  Abs. 1  GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung  folgende Budgets gebildet:

HV

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Wasser)

4.1              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

              mit Ausnahme:

              -               der unter Pkt. 1 - 3 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

              -              der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

              -              solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs­-

                            vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

              -              durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

              Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich zuge-              ordneten Produktgruppen bzw. Produkte.

 

 

4.2              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

4.3              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

 

5.              Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen

              und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.  

6.              Alle internen Leistungsbeziehungen.

7.               Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgren-              ze  von   10.000 €.  Entsprechende  Mittelübertragungen   bedürfen  der  Zustimmung  des   Stadt-              kämmerers.             

8.              Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Pkt. 7 aufge-              führten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entspre-              chender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird.               Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung               des Budgets  herangezogen  werden.  Entsprechende Mittelübertragungen  bedürfen der Zu-               stimmung des Stadtkämmerers.

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Im einzelnen werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

 

Bezeichnung

 

 

 

G 01130001

 

Grundstücks- und Gebäudeverwaltung

 

 

B 01180032

 

Kleinlaster mit Kipper/Ersatz HS-2444

 

 

B 01180034

 

Kleinlaster mit Kipper/Ersatz für HS-2472

 

 

B 01180039

 

Kleinlaster mit Kipper und Kran

 

 

S 06030203

 

Spiel- und Bolzplatz Immerath (neu)

 

 

S 08010001

 

Sportanlagen Borschemich (neu)

 

 

S 08010002

 

Sportanlagen Immerath (neu)

 

 

H 08030003

 

Neubau Parkplatz Schwimmbad

 

 

S 13010006

 

Grünordnung Immerath (neu)

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rede Haushalt 2011 BGM (57 KB)      
Anlage 2 2 Rede Haushalt 2011 CDU (1797 KB)      
Anlage 3 3 Rede Haushalt 2011 Bündnis 90 Die Grünen (1436 KB)      
Anlage 4 4 Rede Haushalt 2011 SPD (1416 KB)      
Anlage 5 5 Rede Haushalt 2011 FDP (1788 KB)      
Anlage 6 6 Ree Haushalt 2011 Bürgerpartei (1416 KB)      
Anlage 7 7 Rede Haushlat 2011 Freie Wähler - UWG Erkelenz (2598 KB)      
Anlage 8 8 Rede Haushalt 2011 Allianz 2010 (625 KB)