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Auszug - Bildung eines Bürgerbeirates Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath  

 
 
8. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 12.1
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 15.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 61/187/2010 Bildung eines Bürgerbeirates Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Den Mitgliedern des Rates liegt eine Tischvorlage zum Beratungsergebnis zu TOP A) 2 der 2

Den Mitgliedern des Rates liegt eine Tischvorlage zum Beratungsergebnis zu TOP A) 2 der 2. Sitzung des Braunkohlenausschusses der Stadt Erkelenz am 13.12.2010 und eine Beschlussempfehlung des Braunkohlenausschusses zu TOP A) 12.1 an den Rat der Stadt Erkelenz vor, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs verteilt eine von ihm verfasste Erklärung, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
 

Fraktionsvorsitzender Krahe stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, in der laufenden Sitzung zwar einen Grundsatzbeschluss zu fassen, aber die Entscheidung über das Konzept bis zur nächsten Sitzung des Rates im Januar zu vertagen.

 

Fraktionsvorsitzender Merkens beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

 

Bürgermeister Jansen lässt sodann über den Antrag zur Geschäftsordnung des Fraktionsvorsitzenden Merkens abstimmen. Dieser Antrag wird vom Rat mehrheitlich angenommen. Bürgermeister Jansen unterbricht die Sitzung für fünf Minuten (19:50 Uhr bis 19:55 Uhr).

 

Nach Sitzungsunterbrechung modifiziert Fraktionsvorsitzender Krahe seinen Antrag zur Geschäftsordnung, und zwar über die Punkte 1 bis 7 (außer Punkt 3) aus der Tischvorlage zu beschließen und abzustimmen. Man solle einen Bürgerbeirat nicht politisch besetzen, aber die Sache auch aus juristischer Warte bedenken.

 

Bürgermeister Jansen fasst zusammen, dass man Punkt 3 aus der Tischvorlage heute absetzen solle bzw. zwei Beschlüsse fassen müsse.

 

1. stv. Fraktionsvorsitzende Schaaf erklärt, man solle über die Punkte 1 bis 7 zusammen abstimmen.

 

Bürgermeister Jansen lässt über den Antrag zur Geschäftsordnung des Fraktionsvorsitzenden Krahe, dass eine Beschlussfassung über Punkt 3 aus der Tischvorlage heute nicht gefasst werde, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmen

 

Ratsherr Pütz stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, über die Punkte 1, 2, 4, 5, 6 und 7 sowie Punkt 3 aus der Tischvorlage getrennt abstimmen zu lassen.

 

Bürgermeister Jansen lässt über den Antrag zur Geschäftsordnung des Ratsherrn Pütz abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

 

Somit ist der Antrag zur Geschäftsordnung, getrennt abzustimmen, einstimmig bei 1 Enthaltung angenommen.

 

Bürgermeister Jansen lässt über die Punkte 1 bis 7 (außer Punkt 3) aus der Tischvorlage abstimmen.

 

Beschluss:

„1.

Die Beteiligung der Bürger auf lokaler Ebene in der Stadt Erkelenz soll, wenn der Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln das Umsiedlungsverfahren eröffnet, in Form von einem gemeinsamen Bürgerbeirat in den von der Umsiedlung demnächst betroffenen Orte Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath gemäß den dem Original dieser Niederschrift beigefügten Anlagen sichergestellt werden.

 

2.

In Keyenberg kann jeder Wahlberechtigte bis zu 9 Kandidaten wählen, in Kuckum bis zu 5 Kandidaten, in Unter-/Oberwestrich bis zu 2 Kandidaten und in Berverath 1 Kandidaten.

 

3.

Für den Bürgerbeirat können Kandidaten durch natürliche Personen aus den betroffenen Orten vorgeschlagen werden.

 

4.

Der Bürgerbeirat Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath soll insgesamt 17 Mitglieder umfassen, wobei die einzelnen Orte durch folgende Mitgliederzahlen vertreten sind:

 

  • Keyenberg 9 Mitglieder und 9 stellvertretende Mitglieder,
  • Kuckum 5 Mitglieder und 5 stellvertretende Mitglieder,
  • Unter-/Oberwestrich 2 Mitglieder und 3 stellvertretende Mitglieder,
  • Berverath 1 Mitglied und 2 stellvertretende Mitglieder.

 

5.

Zu ortsspezifischen Themen sollten bei Bedarf Unterbeiräte des Bürgerbeirates gebildet werden.

 

6.

Es können Bewerber ausschließlich als stellvertretende Mitglieder kandidieren.“

 

Abstimmungsergebnis (Punkt 1 – 6): einstimmig

 

Ratsfrau Göhl erklärt, dass nicht eine Gruppe aus den möglichen Kandidaten für den Bürgerbeirat herausgenommen werden könne; die Entscheidung, ob jemand gewählt werde oder nicht, obliege den Bürgerinnen und Bürgern. In anderen Beiräten seien auch Ratsmitglieder und sachkundige Bürger vertreten.

 

Fraktionsvorsitzender Krahe teilt mit, dass er die Einwendung von Ratsfrau Göhl zur Kenntnis nehme und sich bei der Abstimmung enthalte.

 

1. stv. Fraktionsvorsitzende Schaaf erklärt, dass die bisherige Regelung, keine Ratsmitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger zur Wahl der Bürgerbeiräte als Kandidaten zuzulassen, nicht problematisiert worden seien. Es liege hier eine Selbstbeschränkung des Rates vor.

 

Fraktionsvorsitzender Hübgens erklärt, dass die Politik dem Bürgerbeirat nicht angehören sollte. Da man die juristische Argumentation der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ berücksichtige, werde sich die Fraktion „Freie Wähler – UWG Erkelenz“ enthalten.

 

Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs teilt mit, dass die Zusammensetzung der letzten Bürgerbeiräte ohne die Politik ja möglicherweise ein Fehler gewesen sei. Er berufe sich hier auf das Grundgesetz. Bei Ablehnung werde er den Beschluss einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen lassen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erklärt, dass bei der jetzigen Zusammensetzung der Bürgerbeiräte keine Fehler erkennbar seien. Bei einem Bürgerbeirat handele es sich um ein freiwilliges Gremium, welches kein Entscheidungsgremium sei, Art. 38 des Grundgesetzes greife hier nicht.

 

Ratsherr Pütz teilt mit, dass es Tradition gewesen sei, politische Mitglieder in Bürgerbeiräten nicht zuzulassen. Bürgerbeiräte seien aber nicht apolitisch. Die Zusammensetzung der Bürgerbeiräte werde durch den Ausschluss der Politik eingeschränkt.

 

Ratsherr Kowalzik erklärt, dass er beides verstehe. Die Zusammensetzung der Bürgerbeiräte habe er nicht als geschlossenes Gremium gesehen, in dem Mitglieder, die nicht dem Bürgerbeirat angehörten, Stellung beziehen könnten. Die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sollten aber hierüber entscheiden. Die juristische Frage sei heute nicht zu klären. Einen Gerichtsprozess anzustreben, halte er für falsch. Eine Vertagung wäre besser.

 

Ratsherr Kehren teilt mit, dass zehn Jahre in der Zusammensetzung der bisherigen Bürgerbeiräte Einmütigkeit bestanden habe. Ihm sei im Moment nicht klar, ob man den Bürgerinnen und Bürgern etwas Gutes tun wolle oder nur einer einzelnen Person.

 

Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs erläutert Art. 38 des Grundgesetzes.

 

1. stv. Fraktionsvorsitzende Schaaf schlägt vor, stv. Fraktionsvorsitzenden Dederichs als beratendes Mitglied im Bürgerbeirat aufzunehmen.

 

Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen teilt mit, dass Ratsherr Pütz, nachdem er in den Bürgerbeirat gewählt worden war, 2009 auch Ratsmitglied geworden sei.

 

Ratsherr Lörkens erklärt, dass er (Lörkens) bei der zweiten Wahl zum Bürgerbeirat nicht mehr kandidiert habe, weil er Mitglied des Rates geworden sei. Man habe ihn in der Folge zu Veranstaltungen der Bürgerbeiräte aber eingeladen.

 

Bürgermeister Jansen lässt über Punkt 3 aus der Tischvorlage mit der Ergänzung sind „auch“ für den Bürgerbeirat wählbar“ abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen, 14 Enthaltungen

 

Somit ist der um die Ergänzung erweiterte „Punkt 3“ mehrheitlich abgelehnt.


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP A 12.1 Tischvorlage (375 KB)      
Anlage 2 2 Anlage zu TOP A 12.1 Erklärung des RH Dederichs (545 KB)      
Anlage 3 3 Anlage zu TOP A 12.1 Beteiligung der Bürger auf lokaler Ebene (2409 KB)