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Vorlage - A 10/378/2010  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. I/14 "Neubau Sparkasse Kölner Straße", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
07.12.2010 
8. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
08.12.2010 
9. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.12.2010 
8. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage TOP A 5 - Abwägung TÖB BBP Nr. I.14 Neubau Sparkasse  

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 26.01.2010  hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. I/14 "Neubau Sparkasse Kölner Straße", Erkelenz-Mitte zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  sowie den Bezirksausschuss  Erkelenz-Mitte zu beteiligen.

 

1.                  Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 15 vom 30.07.2010 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 19.08.2010 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

 

 

2.               Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 19.08.2010 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

3.                Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 19.08.2010 beteiligt.

Seitens des Bezirksausschusses wurden am 26.10.2010 folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss (9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen) als Empfehlung an den Rat:

„Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte stimmt dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. I/14 „Neubau Sparkasse Kölner Straße“, Erkelenz-Mitte, zu.

 

Beschluss (13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme) als Empfehlung an die Verwaltung:

„Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte erwartet einen Gestaltungsvorschlag für den Platz im Rahmen des Projektes -Neubau der Kreissparkasse Heinsberg in Erkelenz- und möchte, dass dieser Gestaltungsvorschlag dem Bezirksausschuss zur Beratung vorgelegt wird.“

 

Über das Ergebnis der Abwägung und die Weiterführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll in dieser Sitzung entschieden werden.

In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden.

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.              Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. I/14 "Neubau Sparkasse Kölner Straße", Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.              Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. I/14 "Neubau Sparkasse Kölner Straße", Erkelelnz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan entstehen der Stadt Erkelenz keine Kosten. Die mit dem Bebauungsplan verbundenen Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen.

Anlage:

Anlage:

Anlage - Stellungnahme der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange -des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. I/14 "Neubau Sparkasse Kölner Straße", Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage TOP A 5 - Abwägung TÖB BBP Nr. I.14 Neubau Sparkasse (29 KB)