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Vorlage - A 40/196/2010  

 
 
Betreff: Begrenzung der Zügigkeit der Europaschule Erkelenz, Realschule der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
26.10.2010 
2. Sitzung des Schulausschusses, ACHTUNG: GEÄNDERTER SITZUNGSORT ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
03.11.2010 
8. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.12.2010 
8. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Im Rahmen der Beschlussfassung zur Einführung des gebundenen Ganztags an der Europaschule – Realschule der Stadt Erkelenz hat der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 16.12.2009 die Festlegung der Zügigkeit der Europaschule zum 01.08.2010 auf sechs Züge beschlossen.

 

Bereits in der vorangehenden Beratung im Schulausschuss am 01.12.2009 wurde angeregt, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2011/2012 zu überprüfen, ob die Sechszügigkeit ausreicht oder die Zügigkeit auf fünf festgesetzt werden kann.

 

Nunmehr zeigt sich, dass sich eine Beschränkung auf fünf Züge positiv auf die mögliche Unterrichtsgestaltung und die für den Ganztagsunterricht notwendigen Rahmenbedingungen auswirken wird.

 

Auch zum Schuljahr 2010/2011 wurden bereits nur fünf Züge mit insgesamt 152 Schülerinnen und Schülern aufgenommen.

 

Gemäß § 81 (1) des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005 in der derzeit geltenden Fassung sind die Gemeinden und Kreise die Schulträgeraufgaben erfüllen, verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hierzu die Schulgrößen fest. Grundlage der Festlegung der Zügigkeit  ist in erster Linie die Anzahl der Räume, die für Unterrichtszwecke genutzt werden können sowie die personelle Ausstattung mit Lehrkräften, auf die die Kommune jedoch keinen Einfluss hat. Um die für einen geordneten Schulbetrieb erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Versorgung des gesamten Stadtgebietes mit einem erreichbaren Realschulangebot sicher zu stellen, ist es notwendig, über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße von Schulen hinaus auch eine Beschränkung der möglichen Aufnahmezahlen durch einen entsprechenden Zügigkeitsbeschluss festzuschreiben. Die Schulkonferenz der Europaschule hat zugestimmt, ab dem Schuljahr 2011/2012 die Anzahl neu aufzunehmender Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 5 auf in der Regel fünf Züge zu beschränken. Es wird vorgeschlagen, auf der Basis des Klassenfrequenzrichtwertes für Realschulen von 28 Kindern, Bandbreite 27-29, die Zügigkeit für die Europaschule der Stadt Erkelenz auf fünf festzulegen. Die angesprochene Bandbreite kann um eine Schülerin oder einen Schüler über- oder unterschritten werden. Im Einzelfall kann die Schulleitung eine Über- oder Unterschreitung um eine weitere Schülerin oder einen weiteren Schüler zulassen.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Die Zügigkeit der Europaschule Erkelenz – Realschule der Stadt Erkelenz wird zum 01.08.2011 auf fünf festgelegt.“