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Tatbestand: Gemäß § 14 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Nach § 4 der EigVO ist der Wirtschaftsplan vom Rat festzustellen.
Der Wirtschaftsplan wurde allen Ausschussmitgliedern zugestellt.
Der Erfolgsplan als Teil des Wirtschaftsplanes setzt die Aufwendungen mit 8.407.268 Euro und die Erträge auf 10.549.806 Euro fest. Dabei ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 2.142.538 Euro.
Der Vermögensplan, ebenfalls Teil des Wirtschaftsplanes, sieht Einzahlungen von 5.919.570 Euro und Auszahlungen in Höhe von 9.104.000 Euro vor. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einzahlungen und unter Einsatz der aus Abschreibungen erwirtschafteten Eigenmittel ergibt sich ein Kreditbedarf in Höhe von 3.392.570 Euro. Verpflichtungsermächtigungen werden in 2011 nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.
Die Stellenübersicht als Teil des Wirtschaftsplanes enthält keine Stellen, da diese im Stellenplan der Stadt enthalten sind. Zur Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebes bedient er sich des Personals der Stadt. Die hierfür anfallenden Personalkosten werden vom Eigenbetrieb erstattet.
Es wird vorgeschlagen, dem Rat die Feststellung des Wirtschaftsplanes zu empfehlen.
Beschlussentwurf: (als Empfehlung an den Rat):
„Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.08.2009 (GV. NRW. S. 438), wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2011 wie folgt festgestellt:
Der Wirtschaftsplan 2011 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Wirtschaftsplan 2011
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