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Vorlage - A 10/379/2010  

 
 
Betreff: Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
08.12.2010 
9. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.12.2010 
8. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Schriftsatz von Januar 2010 hat die SPD-Stadtratsfraktion beantragt, der Rat möge wie folgt beschließen:

 

Ø      die Verwaltung wird beauftragt, ein integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept für die Stadt Erkelenz zu erstellen, welches bestimmte Mindestelemente enthält;

Ø      eine Klimaschutzstelle in der Stadtverwaltung einzurichten, die sich mit der Erstellung des Klimakonzeptes sowie dem folgenden Management des kommunalen Klimaschutzes, der Öffentlichkeitsarbeit und der Beratung der Bevölkerung widmet;

Ø      die Stadt Erkelenz tritt dem im Juni 2009 gegründeten NRW-Netzwerk „Kommunale Klimakonzepte“ bei.

 

Mit weiterem Antrag, ohne Datum und eingegangen am 28.09.2010, wurde dieser Antrag weiter konkretisiert. Beide Anträge sind den Fraktionen bekannt.

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Soziales hat sich in seiner Sitzung am 27.10.2010 mit der Angelegenheit befasst und mit 9 Ja- und 2-Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen wie folgt empfehlend beschlossen:

 

„1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Problem angepasstes Klimaschutzkonzept zu erstellen.

2. Zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und Begleitung der erarbeiteten Maßnahmen wird eine Klimaschutzkoordinator(in) eingestellt.“

 

Diese Empfehlung erging an den Hauptausschuss zu dessen Sitzung am 03.11.2010.

 

Der Bürgermeister hat hier zu Beginn der Beratung über den Tagesordnungspunkt auf den empfehlenden Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales Bezug genommen und erklärt, dass die lfd. Nr. 2 des empfehlenden Beschlusses nicht im Einklang stehe mit der Regelung des § 73 Abs. 3 GO NRW, wonach der Bürgermeister, nicht der Rat und seine Ausschüsse, für alle arbeitsrechtlichen Entscheidungen einschließlich der Einstellung neuer Mitarbeiter(innen) zuständig sei. Die Empfehlung sei deshalb so zu verstehen, dass der Ausschuss dem Rat empfehle, eine entsprechende Stelle im Stellenplan für Koordinierungsaufgaben mit dem Schwerpunkt Erarbeitung eines Klimaschutzkonzepts vorzusehen.

 

Der Hauptausschuss hat dann nach intensiver Beratung einstimmig bei 1 Enthaltung beschlossen, die Angelegenheit von der Tagesordnung der laufenden Hauptausschusssitzung zu nehmen und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 08.12.2010 zu prüfen, welche personellen Ressourcen für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes benötigt werden. Ebenfalls wurde beschlossen, der Bürgermeister möge die Angelegenheit in der weiteren Sitzungsfolge dann – also nach Beratung im Hauptausschuss – in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 15.12.2010 aufnehmen.

 

Die Verwaltung hat umgehend Kontakt zu mehreren Städten – unter anderem der von stv. Fraktionsvorsitzendem Dederichs genannten Stadt Lemgo – aufgenommen.

 

Die Ergebnisse werden nachfolgend stichwortartig zur Kenntnis gebracht:

 

1.      Stadt Lemgo (ca. 42.000 Einwohner)

 

¨      Erstellung des Klimaschutzkonzeptes durch externes Unternehmen im Auftrag der Stadtwerke (Kostenübernahme)

¨      Kosten des Gutachtens ca. 50 T €

¨      Bisher keine Fördermittel beantragt (werde allerdings für die auf 3 Jahre befristete Einstellung eines MA überlegt).

¨      Städtischer Personalaufwand für einen „Runden Tisch“ zur Begleitung der Arbeit des externen Unternehmens: 10 Sachbearbeiter à 10 Arbeitstage[1] = 100 Arbeitstage; zuzüglich Koordinatorentätigkeit 1 Mitarbeiters von ca. 2 Stunden je Woche = ca. 100 Stunden/Jahr.

¨      Umsetzung in Zusammenarbeit mit Stadtwerken schleppend, da Personalmangel, da Umsetzungsaufwand unterschätzt worden sei.

¨      Derzeitiger Arbeitsaufwand zur Umsetzung: 30 – 40 Arbeitstunden/Monat.

 

2.      Stadt Ansbach (ca. 41.000 Einwohner)

 

¨      Erstellung durch 3 externe Beratungsunternehmen

¨      Kosten ca. 100 T €

¨      Förderzuschuss 80 %

¨      Empfehlung, die Konzepterstellung durch qualifizierten internen Fachmann/-frau (z. B. Umweltingenieur) zu begleiten, da Erfahrung zeige, dass Beratungsunternehmen Konzept überfrachten könnten.

¨      Städtischer Personalaufwand Umweltingenieur: ½ Jahr; zuzüglich nicht näher bezifferbarer Aufwand der städtischen Ämter in Zuarbeitung.

¨      Zur Umsetzung fehle momentan das Personal, da für 2010 keine Fördermittel mehr gewährt worden seien.

 

3.      Stadt Wermelskirchen (ca. 40.000 Einwohner)

 

¨      Erstellung durch externes Beratungsbüro (geplant)

¨      Konzepterstellung ruht, da z. Zt. keine Fördermittel gewährt werden.

¨      Alternative: Sponsoring (sei allerdings gescheitert)

¨      Enge Zusammenarbeit mit Netzwerk „Klimaschutzkonzepte“ (um ein praktikables, nicht überfrachtetes Konzept zu erstellen)

 

4.      Stadt Willich (ca. 53.000 Einwohner)

 

¨      Erstellung durch externes Beratungsunternehmen

¨      Förderzuschuss 50 %

¨      Städt. Personalaufwand zur Begleitung der Erstellung unbekannt

¨      Mit Umsetzung sei noch nicht begonnen worden, da z. Zt. keine Fördermittel zur Einstellung eines Klimamanagers erhältlich.

 

5.      Stadt Bornheim (ca. 50.000 Einwohner)

 

¨      Erstellung durch externes Beratungsunternehmen

¨      Kosten ca. 25 T € (Stadt sei im HSK.)

¨      Förderzuschuss 90 %

¨      Städt. Arbeitsaufwand zur Antragstellung und Fördermittelabrechnung: ca. 50 Arbeitsstunden

¨      Städt. Arbeitsaufwand für Koordination mit Beratungsunternehmen: ca. 50 Arbeitstage

¨      Weiterer städt. Arbeitsaufwand: Einbindung von 8 MA[2] à 5 Arbeitstage = 40 Arbeitstage.

¨      Keine Beteiligung der Bevölkerung aus Kostengründen.

¨      Kritik: Man habe festgestellt, dass kaum Unterschiede zwischen den Konzepten verschiedener Städte zu finden seien.

¨      Umsetzung wurde ausgesetzt, bis Fördermittel für Klimamanager gewährt werden könnten.

¨      Vorschlag zur Kostensenkung: Kooperation mit anderen Städten.

 

 

Das „Netzwerk Klimaschutzkonzepte“ hat auf Anfrage mitgeteilt, dass lediglich kleinere Gemeinden (z. B. Morsbach) ihre Klimaschutzkonzepte selbst erstellen würden. Städte mit mehr als 40 T Einwohner würden regelmäßig externe Unternehmen beauftragen. Ein Gutachter koste im Schnitt 60 T – 70 T €. In 2011 könnte wieder mit Fördermitteln gerechnet werden (lt. zuständigem Ministerium). Der Fördersatz sei allerdings ungewiss. Zum Thema Sponsoring teilte man mit, dass derzeit 20 % Drittmittel zulässig seien, ohne dass der Bund seinen Zuschuss kürze. Der Aufwand für die Beantragung der Fördermittel sei lt. Netzwerk erheblich. Der Zeitraum für die Erstellung eines Gutachtens wurde mit durchschnittlich 1 Jahr angegeben. Für den reibungslosen Ablauf sei es in jedem Fall erforderlich, dass in der Verwaltung ein Koordinator bestellt sei, der zum einen kompetent sei, aber auch Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit besäße. Ohne Beteiligung der Öffentlichkeit erstellte Konzepte, seien regelmäßig zum Scheitern verurteilt. Es wird aufgrund von Erfahrungswerten empfohlen, als Koordinatoren Mitarbeiter(innen) mit bereits vorhandenem Bezug zur Verwaltung und Bevölkerung auszuwählen. Man empfehle gemeinsame Klimaschutzkonzepte. 

 

Für die Stadt Erkelenz (ca. 45.500 Einwohner) bedeutet dies derzeit, dass die Einschaltung eines externen Büros angeraten wird, sofern entsprechende Fördermittel wieder zur Verfügung gestellt werden. Zur Beantragung von Fördermitteln und zur weiteren Koordination mit dem externen Büro sowie zur Abrechnung wären personelle Ressourcen in der Größenordnung von ½ Stelle bereit zu stellen, und zwar losgelöst von der Frage, dass zur Umsetzung eines erstellten Konzeptes dann voraussichtlich 1 ganze Stelle eines entsprechenden Fachmannes/einer entsprechenden Fachfrau einzuplanen wäre.

 

In der Sitzung des Personalausschusses am 09.11.2010 hat Bürgermeister Jansen unter dem Tagesordnungspunkt „Stellenplan 2011“ dargelegt, dass für den Bereich „Projektsteuerung/dezernatsübergreifende Konzepte“ allgemein ein Personalbedarf bestehe und hierfür im Stellenplan 2011 eine derzeit vakante Stelle vorgesehen werden solle.

 


[1] Mitarbeiter(innen) aus den Bereichen Planen, Bauen, Verkehr, Gebäudewirtschaft, Finanzen; Arbeitsanfall über 1 Jahr verteilt.

[2] aus verschiedenen Sachgebieten

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Sofern der Rat im Stellenplan 2011 der Einrichtung der Stelle ‚Projektsteuerung/dezernatsübergreifende Konzepte’ zustimmt, sollen die Rahmenbedingungen und konkreten Voraussetzungen seitens der Verwaltung bis Mitte 2011 erarbeitet werden.“

 

 

Geänderter Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses am 08.12.2010:

(Änderungen fett und kursiv)

„Sofern der Rat im Stellenplan 2011 der Einrichtung der Stelle ‚Projektsteuerung/dezernatsübergreifende Konzepte’ zustimmt, sollen die Rahmenbedingungen für ein Klimaschutzkonzept und die konkreten Voraussetzungen seitens der Verwaltung bis Mitte 2011 erarbeitet werden.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Abhängig von einer eventuellen Gewährung von Fördermitteln.