Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Aufgrund der Novellierung des nordrhein-westfälischen Landesbeamtengesetzes ist eine redaktionelle Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz erforderlich. Der Verweis „§ 25 a LBG NW“ in § 19 Abs. 2 der Hauptsatzung ist auf „§ 22 LBG NW“ zu ändern. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die der Niederschrift beigefügte 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird hiermit erlassen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: 3. Änderungssatzung vom 16.12.2010
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||