Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 20/184/2010  

 
 
Betreff: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.12.2010 
8. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2011 wurde am  24.11.2010 vom Kämmerer aufgestellt und am 24.11.2010 vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom  26.11.2010 zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfes erhalten. Darüber hinaus wurden die Ratsmitglieder mit Schreiben vom 09.12.2010 darüber informiert, dass am zugestellten Entwurf noch drei Korrekturen vorgenommen werden mussten. Die Korrekturen und die Auswirkungen dieser Korrekturen wurden dabei eingehend erläutert.

 

Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfes oder eine entsprechende Mitteilung:

 

a)              die Industrie- und Handelskammer,

b)              die Handwerkskammer,

c)              die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,

d)              das Forstamt Eschweiler,

e)              die örtliche Presse und der Lokalfunk.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2011 erfolgte im Amtsblatt Nr. 22  am 26.11.2010. Hiernach wird der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Gemäß § 80 (3) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 29.11. - 13.12.2010 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben.

 

 

 

Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für ein Zustandekommen der Haushaltssatzung nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.

 

Erläuterungen zum Entwurf:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2011 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von

ab.

 

-7.088.700 EUR

 

Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in dieser Höhe verringert.

 

Der Gesamtfinanzplan 2011 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden Mittel von                                                                                                                                  -7.834.965 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen beträgt

 

7.472.000 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt                        952.000 EUR.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung soll 12.000.000 EUR betragen.

 

Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer A    240 v.H.

 

 

Grundsteuer B    380 v.H.

 

 

Gewerbesteuer   400 v.H.

 

 

Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:

 

Anlagen

1

-

Stellenplan

 

 

 

2

-

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen

 

3

-

Zuwendungen zu den sächlichen und persönlichen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen

 

4

-

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten

 

5

-

Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals bei Inanspruchnahme der Aus­gleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes gemäß § 78 Abs. 2 Nr. 2 GO

 

6

-

Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan), Finanzplanung für die Wirt­schafts­jahre 2010 - 2014 sowie Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und Lagebericht des Städt. Abwasserbetriebes - Wirtschafts­jahr 2009 -

 

7

-

a)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zweck­setzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG - Geschäftsjahr 2009 -

 

 

 

 

 

b)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zweck­setzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH - Geschäftsjahr 2009 -

 

 

 

c)

 

Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) des

Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2009 -

 

 

 

d)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung und Anlagenspiegel) des Verkehrsbetriebes - Betrieb gewerblicher Art - Geschäftsjahr 2009 -

 

 

 

e)

Jahresabschluss Stadt Erkelenz „BgA Anteile an Personengesellschaften“, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) - Geschäftsjahr 2009 -

 

 

 

f)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2009 -

 

Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan einbezogen worden. Auch mittelfristig kann der Gesamtergebnisplan nur durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage bzw. ab 2012 durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden.

 

Die Industrie- und Handelskammer Aachen hat zum Entwurf der Haushaltssatzung 2011 Stellung genommen, auf die den Fraktionen vorliegende Stellungnahme wird insoweit verwiesen. Die Ausführungen der IHK sind nicht als konkrete Einwendungen anzusehen.

 

Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2011 sind bis zum 13. Dezember 2010 nicht eingegangen.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666),

geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW S. 950) wird nachfolgender Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2011 dem Rat der Stadt Erkelenz zugeleitet:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf

79.980.963 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

87.069.663 EUR

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

75.228.044 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

79.080.449 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

19.552.864 EUR

 

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

23.535.424 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

7.472.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

952.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

7.088.700 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

380 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

400 v.H.

 

 

§ 7

Entfällt.

 

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß  § 21  Abs. 1  GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung  folgende Budgets gebildet:

HV

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Wasser)

4.1              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

              mit Ausnahme:

              -               der unter Pkt. 1 - 3 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

              -              der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

              -              solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs­-

                            vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

              -              durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

              Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich zuge-              ordneten Produktgruppen bzw. Produkte.

 

 

4.2              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

4.3              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

 

5.              Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen

              und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.  

6.              Alle internen Leistungsbeziehungen.

7.               Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgren-              ze  von   10.000 €.  Entsprechende  Mittelübertragungen   bedürfen  der  Zustimmung  des   Stadt-              kämmerers.             

8.              Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Pkt. 7 aufge-              führten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entspre-              chender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird.               Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung               des Budgets  herangezogen  werden.  Entsprechende Mittelübertragungen  bedürfen der Zu-               stimmung des Stadtkämmerers.

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Im einzelnen werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

 

Bezeichnung

 

 

 

G 01130001

 

Grundstücks- und Gebäudeverwaltung

 

 

B 01180032

 

Kleinlaster mit Kipper/Ersatz HS-2444

 

 

B 01180034

 

Kleinlaster mit Kipper/Ersatz für HS-2472

 

 

B 01180039

 

Kleinlaster mit Kipper und Kran

 

 

S 06030203

 

Spiel- und Bolzplatz Immerath (neu)

 

 

S 08010001

 

Sportanlagen Borschemich (neu)

 

 

S 08010002

 

Sportanlagen Immerath (neu)

 

 

H 08030003

 

Neubau Parkplatz Schwimmbad

 

 

S 13010006

 

Grünordnung Immerath (neu)

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine