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Tatbestand: Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2011 wurde am 24.11.2010 vom Kämmerer aufgestellt und am 24.11.2010 vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom 26.11.2010 zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfes erhalten. Darüber hinaus wurden die Ratsmitglieder mit Schreiben vom 09.12.2010 darüber informiert, dass am zugestellten Entwurf noch drei Korrekturen vorgenommen werden mussten. Die Korrekturen und die Auswirkungen dieser Korrekturen wurden dabei eingehend erläutert.
Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfes oder eine entsprechende Mitteilung:
a) die Industrie- und Handelskammer, b) die Handwerkskammer, c) die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg, d) das Forstamt Eschweiler, e) die örtliche Presse und der Lokalfunk.
Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2011 erfolgte im Amtsblatt Nr. 22 am 26.11.2010. Hiernach wird der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Gemäß § 80 (3) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 29.11. - 13.12.2010 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben.
Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für ein Zustandekommen der Haushaltssatzung nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.
Erläuterungen zum Entwurf:
Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in dieser Höhe verringert.
Der Gesamtfinanzplan 2011 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden Mittel von -7.834.965 EUR.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 952.000 EUR.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung soll 12.000.000 EUR betragen.
Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt:
Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:
Anlagen
Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan einbezogen worden. Auch mittelfristig kann der Gesamtergebnisplan nur durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage bzw. ab 2012 durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden.
Die Industrie- und Handelskammer Aachen hat zum Entwurf der Haushaltssatzung 2011 Stellung genommen, auf die den Fraktionen vorliegende Stellungnahme wird insoweit verwiesen. Die Ausführungen der IHK sind nicht als konkrete Einwendungen anzusehen.
Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2011 sind bis zum 13. Dezember 2010 nicht eingegangen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW S. 950) wird nachfolgender Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2011 dem Rat der Stadt Erkelenz zugeleitet:
Finanzielle Auswirkungen: keine
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