Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz bedarf die Verwendung des Stadtwappens durch Dritte der Genehmigung des Rates.
Der Rat hat die Verwaltung in seiner letzten Sitzung beauftragt, Richtlinien für die Erteilung der Genehmigungen zur Verwendung des Stadtwappens zu erarbeiten, um bei zukünftigen Anfragen zu Verwendung des Wappens die Genehmigung nur beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (z. B. heraldische Darstellung des Wappens, keine Rufschädigung der Stadt etc.) zu erteilen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Hiermit wird die als Anlage beigefügte „Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Erkelenz“ beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Erkelenz
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