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Vorlage - A 10/384/2010  

 
 
Betreff: Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.12.2010 
8. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Erkelenz  

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz bedarf die Verwendung des Stadtwappens durch Dritte der Genehmigung des Rates.

 

Der Rat hat die Verwaltung in seiner letzten Sitzung beauftragt, Richtlinien für die Erteilung der Genehmigungen zur Verwendung des Stadtwappens zu erarbeiten, um bei zukünftigen Anfragen zu Verwendung des Wappens die Genehmigung nur beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (z. B. heraldische Darstellung des Wappens, keine Rufschädigung der Stadt etc.) zu erteilen.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Hiermit wird die als Anlage beigefügte „Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Erkelenz“ beschlossen.“

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Erkelenz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Erkelenz (152 KB)