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Vorlage - A 10/386/2010  

 
 
Betreff: Antrag auf Nutzung des Stadtwappens
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.12.2010 
8. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 27.10.2010 beantragt der Verband der Karnevalsvereine Aachener Grenzlandkreise e. V. die Genehmigung der Stadt Erkelenz zur Verwendung des Stadtwappens.

 

Der Verband feiert im kommenden Jahr sein 55-jähriges Bestehen (5 x 11 Jahre) und möchte hierzu einen Jubiläumsorden herstellen lassen, der u. a. mit dem Erkelenzer Stadtwappen bedruckt werden soll. Ferner möchte der Verband das Stadtwappen auf seinen Druckerzeugnissen verwenden.

 

Zuständig für den Beschluss über die Genehmigung oder die Versagung einer Genehmigung ist gem. § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz der Rat.

 

Nach § 5 Abs. 1 der Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Erkelenz wird die die Genehmigung u. a. juristischen Personen erteilt, die in besondere Beziehung zu Erkelenz stehen und die Gewähr bieten, dass die Verwendung des Stadtwappens das Ansehen der Stadt nicht gefährdet oder schädigt. Der Karnevalsverband, als eingetragener Verein, wurde von 33 Karnevalsvereinen aus dem alten Regierungsbezirk Aachen im Jahr 1956 gegründet. Mittlerweile verbindet er mehr als 160 Karnevalsvereine, darunter auch Karnevalsvereine aus dem Stadtgebiet Erkelenz, aus den Altkreisen Aachen und Jülich sowie dem Kreis Heinsberg.

 

In Verbindung mit Abs. 3 der vorgenannten Richtlinie ist Vereinen, insbesondere Karnevalsvereinen, die Verwendung des Wappens auf Orden und Druckerzeugnissen zu genehmigen, wenn dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass auch einige andere Wappen der Städte und Gemeinden, in denen andere Mitgliedsvereine des Verbandes ihren Sitz haben, auf den Orden gedruckt werden sollen, sollte die Genehmigung erteilt werden. Gründe, die gegen eine Genehmigungserteilung sprechen, sind nicht ersichtlich.

 

Dem Verband wurde nach seinen Aussagen bereits in den frühen 1970er Jahren die Genehmigung zur Verwendung des Wappens auf Orden und Druckerzeugnissen erteilt; leider liegen dem Verband als auch der Verwaltung in dieser Angelegenheit keine Unterlagen mehr vor.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Dem Antrag des Verbandes der Karnevalsvereine Aachener Grenzlandkreise e. V. zur Nutzung des Stadtwappens auf Verbandsorden und auf Druckerzeugnissen wird stattgegeben.

Die Genehmigung ist mit Widerrufsvorbehalt zu erteilen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine