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Vorlage - A 20/181/2010  

 
 
Betreff: 6. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz für den Städt. Abwasserbetrieb
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Vorberatung
09.12.2010 
10. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.12.2010 
8. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Abwassergebührenkalkulation für 2011 und 6. Änderung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004  

Tatbestand:

Tatbestand:

In der Ihnen als Anlage vorliegenden Gebührenkalkulation schlägt Ihnen die Werkleitung vor, die Gebühr für die Schmutzwassergebühr von bisher 1,98 €/m³ zum 01.01.2011 auf 1,91 €/m³ bezogener Frischwassermenge zu senken sowie die Niederschlagswassergebühr  auf 1,07 €/m² befestigter Fläche in 2011 zu belassen.

 

Insgesamt erhöhen sich die auf Gebühren umzulegenden Kosten in 2011 um ca. 287.000 € gegenüber 2010.  Diese Erhöhung ergibt sich aus vermehrten Aufwendungen im Betriebsaufwand von ca. 149.000 € sowie beim Finanzaufwand von ca. 138.000 €. Sowohl beim Betriebsaufwand als auch beim Finanzaufwand verteilen sich die Kostenerhöhungen auf verschiedene  Finanzposten. Größtenteils handelt es sich dabei um Anpassungen an die aktuelle Kostenentwicklung im Jahre 2010.

 

Gebührenmindernd wirkt sich bei der Berechnung Schmutzwassergebühr aus, dass nach der Gebührennachkalkulation 2009 eine Gebührenrückstellung von ca. 670.000 € gebildet werden konnte. Diese soll in zwei Schritten gebührenmindernd aufgelöst werden. In einem ersten Schritt werden daher in 2011 zusätzliche Erträge von 335.000 € gebührenmindernd eingeplant. Zudem wurde die Schmutzwassermenge der aktuellen Entwicklung in 2010 angepasst. Daraus resultierend wird vorgeschlagen, die Schmutzwassergebühr von derzeit 1,98 €/m³ auf 1,91 €/m³ bezogener Frischwassermenge in 2011 zu reduzieren. Für die Kunden, bei denen die Reinigung des Abwassers von einem Dritten (z.B. Niersverband) vorgenommen

 

wird, ergeben sich aus dieser Gebührenreduzierung zu veranlagende Gebührenanteile für den Transport  des Schmutzwassers von 0,37 €/m³.

 

Bei der Niederschlagswassergebühr ist die Tendenz leider genau entgegengesetzt. Hier wurde nach der Gebührennachkalkulation 2009 eine Unterdeckung von ca. 472.000 € festgestellt. Auch diese soll in zwei Schritten abgebaut werden. Zum Ausgleich dieses Defizites wurden in 2011 im ersten Schritt zusätzliche Aufwendungen von  235.000 € mit in die Gebührenkalkulation eingeplant. Dies hätte eigentlich auch zu einer Gebührenerhöhung geführt, wenn nicht  im Oktober 2010 die Neuerfassung der befestigten Flächen durchgeführt worden wäre. Die Zahlen dieser Neubemessung liegen zwar erst in der zweiten Januarhälfte 2011 endgültig vor, jedoch ist im Trend erkennbar, dass mit zusätzlichen befestigten Flächen zu rechnen ist. In der Gebührenkalkulation wurde daher ein gegenüber 2010 um ca. 310.000 m² erhöhter Wert an befestigter Fläche einkalkuliert. Dadurch konnte der aktuelle Gebührensatz gehalten werden.  Sollte sich dieser Wert als falsch herausstellen, würde dies in der Gebührenkalkulation 2012 korrigiert werden. Daher wird vorgeschlagen, die Niederschlagswassergebühr auch in 2011 bei 1,07 €/m²  befestigter Fläche zu belassen.

 

Die Werkleitung bittet um Zustimmung zur beigefügten Satzungsänderung.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 6. Änderung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 wird hiermit erlassen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Anlage:

Anlage:

Abwassergebührenkalkulation für 2011

6. Änderung zur Entwässerungssatzung  der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwassergebührenkalkulation für 2011 und 6. Änderung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 (116 KB)