Beschluss:
„Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.08.2009 (GV. NRW. S. 438), wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2011 wie folgt festgestellt:
1. | Erfolgsplan | |
| a) die Aufwendungen auf | 8.407.268 EUR |
| b) die Erträge auf | 10.549.806 EUR |
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2. | Vermögensplan | |
| a) die Einzahlungen auf | 5.919.570 EUR |
| b) die Auszahlungen auf | 9.104.000 EUR |
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3. | Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2011 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 3.392.570 Euro festgesetzt. |
4. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 Euro festgesetzt. |
5. | Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt. |
Der Wirtschaftsplan 2011 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“