Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Nach dem Rücktritt des Ratsherrn Wolfgang Husemann mit Wirkung zum 30.09.2010 wurde Herr Franz Maibaum als Ersatzbewerber aus der Reserveliste der CDU festgestellt. Mit schriftlicher Erklärung vom 23.09.2010 hat Herr Maibaum die Ersatzbestellung angenommen.
Am 30.09.2010 wurde die Feststellung des Ersatzbewerbers in der vorgeschriebenen Form im Amtsblatt 18/2010 gemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes öffentlich bekannt gemacht und die Kommunalaufsicht informiert.
Einsprüche, die gegen die Ersatzbestellung gerichtet gewesen wären, sind nach Veröffentlichung nicht eingegangen.
Die Voraussetzungen, Herrn Franz Maibaum als Ratsmitglied einzuführen, liegen vor.
Die Verpflichtungserklärung, die dem zu Verpflichtenden in der Sitzung vom Bürgermeister vorgesprochen wird und vom neuen Ratsmitglied nachzusprechen ist, lautet:
„Hiermit verpflichte ich mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Erkelenz zu erfüllen.“
Die Verpflichtungserklärung ist vom zu Verpflichtenden eigenhändig zu unterschreiben und wird durch Unterschrift des Bürgermeisters geschlossen. Sie wird dem Original dieser Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.
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