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Vorlage - A 30/107/2010  

 
 
Betreff: Einführung einer Ehrenamtskarte - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Vorberatung
27.10.2010 
2. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
03.11.2010 
8. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.12.2010 
8. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Einführung Ehrenamtskarte - Leitfaden des Ministeriums  

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 05.01.2010 beantragte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der Rat der Stadt Erkelenz möge die Einführung einer Ehrenamtskarte in der Stadt Erkelenz wie folgt beschließen:

 

              „Die Ehrenamtskarte für ehrenamtlich tätige Personen soll gemäß den Kriterien der Ehrensamtskarte des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration des Landes NRW in der Stadt Erkelenz eingeführt werden. Der Bürgermeister der Stadt Erkelenz ernennt innerhalb der Verwaltung eine(n) beschäftigte(n) zur / zum Ehrenamtsbeauftragten. Der / die Ehrenamtsbeauftragte bereitet die Einführung der Ehrenamtskarte bis zum Herbst 2010 gemäß den Richtlinien der Landesregierung vor.“

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales am 12.05.2010 und nachfolgend im Hauptausschuss vom 19.05.2010 und Rat am 30.06.2010 wurde die Verwaltung beauftragt, zur Einführung einer Ehrenamtskarte das Nähere auszuformulieren und bis zum Herbst 2010 einen Vorschlag zu unterbreiten.

 

Das zuständige Ministerium des Landes NRW hat eine „Ehrenamtskarte“ entwickelt, die seitens der Städte ehrenamtlich tätigen Personen ausgehändigt werden kann. Die Ehrenamtskarte soll als Plastikkarte attraktive Vergünstigungen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen gewähren.

 

Aktuell (Stand Oktober 2010) nehmen in NRW 82 Gemeinden und vier Kreise mit rund 8200 ausgegebenen Karten teil.

 

Zur Einführung der Ehrenamtskarte in NRW ist eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Land Nordrhein – Westfalen erforderlich.

 

Für die Einführung einer Ehrenamtskarte hat das zuständige Ministerium einen Leitfaden herausgegeben, der in der Anlage beigefügt ist.

 

Bevor die Vergünstigungen für die Inhaber einer Ehrenamtskarte festgelegt werden können, müssen die Voraussetzungen für die Erteilung der Karte geklärt werden. Folgende Festlegungen werden von der Verwaltung vorgeschlagen:

 

·      Eine Ehrenamtskarte soll auf Antrag Personen in der Stadt Erkelenz verliehen werden, die ein bürgerschaftliches Engagement von mindestens 5 Stunden wöchentlich bzw. 250 Stunden pro Jahr erbringen. Werden pauschale Aufwandsentschädigungen für das Engagement gezahlt, gilt dies als Ausschlusskriterium.

·      Die Bestätigung des Vorliegens dieser Voraussetzungen erfolgt im Antrag für die Ausstellung der Ehrenamtskarte durch die Organisation, für die die ehrenamtliche Tätigkeit erbracht wurde; eine gesonderte Prüfung durch die Verwaltung erfolgt allein mit Blick auf den personellen Aufwand nicht! Es werden allenfalls Plausibilitätsprüfungen durchgeführt.

·      Mitglieder freier Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus sollen berücksichtigt werden.

·      Die Gültigkeitsdauer der Karte wird auf 3 Jahre festgelegt.

·      Befürchtungen einer zu großen Zahl von auszugebenden Ehrenamtskarten lassen sich nach den Empfehlungen des Ministeriums durch die Festlegung einer Obergrenze reduzieren. Hiervon haben jedoch nur wenige Kommunen Gebrauch gemacht. Eine seriöse Schätzung, wie viele Personen bei den v.g. Voraussetzungen in der Stadt Erkelenz anspruchsberechtigt sind, ist nicht möglich. Hinzu kommen die anspruchsberechtigten Personen aus den ebenfalls teilnehmenden Kommunen. Gleichwohl soll auf die Festlegung einer Obergrenze verzichtet werden.

·      Bewerbungsfristen ermöglichen einheitliche Laufzeiten für alle Ehrenamtskarten. Die bislang beteiligten Kommunen machen hiervon ebenfalls nicht einheitlich Gebrauch. Auch hierauf soll in der Stadt Erkelenz verzichtet werden.

 

Die Ehrenamtskarte gilt landesweit in allen am Projekt teilnehmenden Kommunen und in allen gekennzeichneten Einrichtungen. Die Vergünstigungen, die den Inhabern der Ehrenamtskarten gewährt werden, lassen sich im Internet abrufen (www.ehrensache.nrw.de). In den beteiligten Kommunen bestehen sie zumeist aus Vergünstigungen von Partnern aus der Wirtschaft (insbesondere Einzelhandel) und Vergünstigungen der öffentlichen Hand. Die Vergünstigungen lassen sich wie folgt zusammen fassen:

 

·      Rabatte auf ausgewählte Leistungen oder Produkte von Partnern der Wirtschaft

·      Vergünstigungen in stadteigenen Einrichtungen

 

Eine Abfrage, in wieweit sich Private bei der Ausgabe der Ehrenamtskarte in der Stadt Erkelenz einbringen wollen, ist noch nicht erfolgt. Die Abfrage kann seriös aber auch erst dann erfolgen, wenn die Bedingungen der Ausgabe der Ehrenamtskarte in der Stadt Erkelenz abschließend geklärt sind. Immerhin müssen die Partner abschätzen können, wie viele Berechtigte ein Angebot annehmen werden. 

 

Es wird daher vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen:

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„In der Stadt Erkelenz wird eine Ehrenamtskarte unter folgenden Voraussetzungen eingeführt:

 

1.      Der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements, für das auf Antrag eine Ehrenamtskarte ausgestellt werden kann, soll wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden pro Jahr betragen. Das Engagement muss in der Stadt Erkelenz von Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger erbracht worden sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird durch die Organisation, für die das Engagement erbracht wird, bestätigt. Eine Prüfung durch die Stadtverwaltung erfolgt nicht.

2.      Die Ehrenamtskarte wird für drei Jahre ausgestellt.

3.      Eine Beschränkung der Anzahl der auszugebenden Ehrenamtskarten erfolgt nicht.

4.      Es sollen lokale Partner gewonnen werden, die Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarten anbieten.

5.      Vergünstigungen in den städtischen Einrichtungen Schwimmbad, Bücherei und Stadthalle sollen ermöglicht werden.

6.      Die notwendige Vereinbarung mit dem Land NRW soll vorbereitet werden.

7.      Auf die Bestellung eines Ehrenamtsbeauftragten wird aus personellen Gründen verzichtet.

8.      Die Ehrenamtskarte soll zum 01.04.2011 eingeführt werden.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ausgabe der Ehrenamtskarte wird im Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen ermöglicht werden können. Die Kosten für die Karte selbst dürften gering sein. Die Vergünstigungen sind noch festzulegen und werden die entscheidenden Kosten verursachen.

Anlage:

Anlage:

Leitfaden des Ministeriums zur Einführung der Ehrenamtskarte in NRW

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einführung Ehrenamtskarte - Leitfaden des Ministeriums (6001 KB)