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Beschluss: „Der Rat nimmt davon Kenntnis, dass sich wesentliche Beanstandungen gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW aufgrund des dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleiteten und dort beratenen Prüfberichtes über die Prüfung der Stadt Erkelenz durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW nicht ergeben haben.“
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