„1.Über die von den Bürgern und Trägern
öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IX/L
„Lindenweg/Kölner Straße“, Erkelenz-Mitte vorgetragenen Anregungen
wird gemäß § 1 Abs. 6 BauGB nach sorgfältiger Abwägung aller erkennbarer
öffentlicher und privater Belange wie in den als Anlagen 1 und 1 a beigefügten
Abwägungstabellen entschieden. Die Anlage 1 und 1 a ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
2.Der
Bebauungsplan Nr. IX/L „Lindenweg/Kölner Straße“, Erkelenz-Mitte
wird als Satzung beschlossen.“
07.12.2004 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Über die von den Bürgern und Trägern öffentlicher
Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IX/L „Lindenweg/Kölner Straße“,
Erkelenz-Mitte vorgetragenen Anregungen wird gemäß § 1 Abs. 6 BauGB nach
sorgfältiger Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie
in den als Anlagen 1 und 1 a beigefügten Abwägungstabellen entschieden. Die
Anlage 1 und 1 a ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der
Bebauungsplan Nr. IX/L „Lindenweg/Kölner Straße“, Erkelenz-Mitte wird als
Satzung beschlossen.“
„1.Über
die von den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. IX/L „Lindenweg/Kölner Straße“, Erkelenz-Mitte
vorgetragenen Anregungen wird gemäß § 1 Abs. 6 BauGB nach sorgfältiger Abwägung
aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in den als Anlagen 1
und 1 a beigefügten Abwägungstabellen entschieden. Die Anlage 1 und 1 a ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der
Bebauungsplan Nr. IX/L „Lindenweg/Kölner Straße“, Erkelenz-Mitte wird als
Satzung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Abstimmungsergebnis:
14 Ja-Stimmen, 1
Nein-Stimme(als Empfehlung an den Rat)
1.Über
die von den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. IX/L „Lindenweg/Kölner Straße“, Erkelenz-Mitte
vorgetragenen Anregungen wird gemäß § 1 Abs. 6 BauGB nach sorgfältiger Abwägung
aller erkennbaren öffentlicher und privater Belange wie in den als Anlagen
„Abw. BBP NR. IXL Lindenweg Bürger“ und „Abw. BBP Nr. IXL
Lindenweg Träger“ beigefügten Abwägungstabellen entschieden. Die Anlage
„Abw. BBP Nr. IXL Lindenweg Bürger“1 und „Abw. BBP Nr. IXL
Lindenweg Träger“ ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der
Bebauungsplan Nr. IX/L „Lindenweg/Kölner Straße“, Erkelenz-Mitte
wird als Satzung beschlossen.“