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Vorlage - A 30/001/2004  

 
 
Betreff: Widmung von Straßen im Stadtgebiet Erkelenz
Teileinziehung eines Wirtschaftsweges in Erkelenz-Holzweiler
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
08.12.2004 
1. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.12.2004 
3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Widmung Lageplan Holzweiler  

Tatbestand:

Tatbestand:

Zwischen der L 19 und Weststraße im Stadtbezirk Erkelenz-Holzweiler verläuft ein Wirtschaftsweg, der keinen Anschluss an die L 19 besitzt. Zwischen dem Wirtschaftsweg und der L 19 befindet sich eine Böschung. Etwas mehr als die Hälfte dieses Wirtschaftswegs ist von der Weststraße her gepflastert. In dem gepflasterten Teil des Weges befindet sich ein Kanal, der ungefähr in der Höhe des Verwaltungsgebäudes der Firma Schönmackers endet. Im weiteren Bereich ist dieser Wirtschaftsweg nicht mehr ausgebaut. Die Flurstücke auf beiden Seiten dieses nicht ausgebauten Bereiches gehören der Firma Schönmackers. Auf den Flurstücken einer Seite betreibt die Firma Schönmackers ihr Entsorgungsunternehmen.

 

Im Rahmen des Flurreinigungsplanes Holzweiler von 1983 wurde die Benutzung des Weges zur Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken und sonstigen Grundstücken vorgegeben.

 

Im Verlauf der Aufstellung der Ergänzungssatzung im Stadtbezirk Erkelenz-Holzweiler, die noch nicht rechtskräftig ist, hatte das Staatliche Umweltamt Aachen zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte vorgeschlagen, Lärmschutzbauwerke auf bzw. neben dem nicht ausgebauten Wirtschaftsweg in Höhe des Betriebes Schönmackers zu errichten, so dass dieser Teil des Weges von der L 19 bis zum Grundstück Flur Nr. 17 benötigt würde und daher eingezogen werden müsste. Dabei handelt es sich um ein ca. 470 qm großes Wegestück. Die genaue Lage ist in dem beigefügten Flurkartenauszug gekennzeichnet.

 

Die Zweckbestimmung des Wegeteils ist gegenstandslos geworden, da der Wegeteil ausschließlich der Firma Schönmackers diente und heute keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Der Weg hat keine Anbindung an die L 19; er verläuft in eine Böschung.

 

Im Übrigen treten hinter den öffentlichen Interessen der Holzweiler Bevölkerung an einem wirksamen Lärmschutz Verkehrsinteressen auch zurück.

 

Es ist deshalb eine förmliche Aufhebung der Widmung (Einziehung) gemäß § 7 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW erforderlich.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Der im Bereich des Stadtbezirkes Holzweiler zwischen der L 19 und der Weststraße gelegene und im Lageplan, der dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, farbig gekennzeichnete Wirtschaftswegeteil Gemarkung Holzweiler, Flur 25, Nr. 14 wird gemäß § 7 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW vom 23.09.1995 in der derzeit gültigen Fassung eingezogen. Er verliert damit den Status einer öffentlichen Straße“.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Widmung Lageplan  Holzweiler

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Widmung Lageplan Holzweiler (268 KB)