Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Mit gemeinsamem Antrag vom 30.11.2004 beantragen die
Fraktionen SPD – UWG – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Änderung der
Artikel 1 und 10 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz, und zwar wie folgt: „Änderung
der Bezirksausschüsse Die
Fraktionen der SPD – UWG – BÜNDNIS 90/Die Grünen beantragen, die
Bezirksausschüsse den Wahlbezirken anzupassen. Befinden sich in einer Ortschaft
mehrere Wahlbezirke, so sind diese in einem Bezirksausschuss zusammen zu
fassen, d.h. die Bezirksausschüsse Erkelenz- Mitte, Gerderath und Lövenich
haben weiter Bestand. Auch die Bezirksausschüsse Schwanenberg, Kückhoven und
Golkrath werden nicht verändert. Neu wieder eingerichtet werden die
Bezirksausschüsse – Granterath umfasst die Ortschaften
Granterath, Commerden, Scheidt, Genehen und Tenholt. 1869 Einwohne;
Ausschussgröße: 9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger. - Hetzerath umfasst die Ortschaft Hetzerath. 1600 Einwohner;
Ausschussgröße : 7 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 5 sachkundige Bürger. - Holzweiler umfasst die Ortschaft Holzweiler.
1547 Einwohner; Ausschussgröße: 7 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 5
sachkundige Bürger. - Immerath umfasst die Ortschaften Immerath, Lützerath, Pesch
und Borschemich. 1689 Einwohner; Ausschussgröße: 7 Mitglieder, davon 2
Ratsmitglieder und 5 sachkundige Bürger. - Keyenberg umfasst die Ortschaften Keyenberg, Unterwestrich,
Oberwestrich, Berverath und Kuckum. 1641 Einwohner; Ausschussgröße: 7
Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 5 sachkundige Bürger. - Venrath umfasst die Ortschaften Venrath, Kaulhausen,
Etgenbusch, Wockerath, Terheeg, Neuhaus und Mennekrath. 1754 Einwohner;
Ausschussgröße: Ausschussgröße: 9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7
sachkundige Bürger. Das Stadtgebiet ist in entsprechende Stadtbezirke mit demnach
benannten Gemeindeteilen einzuteilen. Die Hauptsatzung ist entsprechend zu
ändern. Den Fraktionen und/oder Wählergruppen steht es frei, anstelle
von sachkundigen Bürgern Ratsmitglieder für die Sitze in den Bezirksausschüssen
zu benennen, auch wenn dadurch mehr Ratsmitglieder in den Bezirksausschüssen
vertreten sind, als mindestens vorgeschrieben sind. Begründung: Durch Neueinteilung der Gemeindeteile/ Bezirksausschüsse
werden die jeweiligen lokalen Begebenheiten der Ortschaften besser
berücksichtigt, Es ist hier eine stärkere Identifizierung der Bürger mit ihren
Bezirksausschüssen zu erwarten. Die Neueinteilung dient somit der Stärkung der
Bezirksausschüsse und fördert ehrenamtliches Engagement. Durch die
Neueinteilung werden zwar anstelle von 107 jetzt 118 Sitze (85 statt 75
sachkundige Bürger) in den BZA zu besetzen sein, die finanziellen Auswirkungen
sind jedoch mit etwa € 400 jährlich durchaus tragbar.“ Zu diesem Antrag ist folgendes festzustellen: Erkelenz hat zur Zeit 45.195 Einwohner. Gem. § 4 KWahlG
regelt sich die Mindest- und die Maximalgröße der Wahlbezirke (WBZ), in denen
jeweils 1 Ratsmandat vergeben wird. Die Stadt Erkelenz ist derzeit in 22 WBZ
eingeteilt. Eine Verringerung dieser Mandatszahl ist zwar möglich, nicht jedoch
eine Erhöhung. Bei 22 Wahlbezirken ergibt sich derzeit folgende Rechnung: 45.195 EW : 22 = 2.054 EW/je WBZ. Von diesem Durchschnittswert darf max. um 33 1/3 %
nach oben und nach unten abgewichen
werden. Die sich daraus ergebenden Werte
sehen somit zur Zeit wie folgt aus: ‘
Max.
2.054 EW + 685 EW = 2.739 EW ‘
Min. 2.054 EW - 685 EW = 1.369 EW. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass es sich um
äußerste Grenzwerte handelt, für die ein hinreichender Spielraum gelassen
werden muss, um Veränderungen durch Weg- und Zuzüge aufzufangen. Zur Zeit leben in Erkelenz-Mitte 19.100 EW. Weiter
ist zu berücksichtigen, dass die Kernstadt derzeit die meisten
Wachstumspotentiale aufweist. Alleine im Baugebiet Oerather Mühlenfeld sollen
in nicht allzu ferner Zeit um die 1.250 EW wohnen. Die ersten Bürger sind dort
bereits eingezogen. Auch das Baugebiet Oestricher Kamp ist noch nicht
vollständig bezogen; auch hier wird die Kernstadt einwohnermäßig weiter
zulegen. Eine vorsichtige Rechnung für die Kernstadt sieht
demnach derzeit wie folgt aus: 19.100 EW + 1.250 EW + 500 EW =
20.850 EW In Erkelenz-Mitte werden zur Zeit 8 Ratsmandate
vergeben, gibt es also folglich auch 8
WBZ. So ist folgende Rechnung aufzumachen: 20.850 EW : 8
WBZ = 2.606 EW. Dieser Wert kommt sehr nahe an den derzeit erlaubten
Maximalwert von 2.739 EW heran und bietet keinen ausreichenden Puffer mehr. Um
unter solchen Bedingungen die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der WBZ-Größen
überhaupt noch einhalten zu können, müssten voraussichtlich zusammenhängende
Wohnquartiere und Straßenzüge zerschnitten werden. Außerdem stellt sich hier
die Frage, ob es auf Dauer richtig sein kann, dass ein Mandat in Erkelenz-Mitte
über 2.600 Einwohner repräsentiert während ein Mandat außerhalb der
Kernstadt dann nur gut 1.800 Einwohnern
entspräche. Denn der Gesetzgeber
wollte mit den möglichen Maximal- und Minimalwerten sicher eine gewisse
Flexibilität erhalten (so dass die Wahlausschüsse bei entsprechenden Veränderungen
in Neubaugebieten nicht ständig tagen und Anpassungen beschließen müssen), doch
widerspräche es ganz sicher dem Demokratieprinzip hierin eine Festschreibung
von ungleicher Stimmengewichtung sehen zu wollen. Um einen Ausgleich der Gewichtungen zu erzielen
müsste Erkelenz-Mitte 2 Mandate zusätzlich erhalten. Dies geht aber nicht ohne
eine größere Überarbeitung aller WBZ. Hinzu kommt die Umsiedlung im Zusammenhang mit Garzweiler II, wodurch
ganze Orte - allerdings eher sukzessive - umsiedeln (jedenfalls nicht
geschlossen vor oder nach einem Wahltermin). Dies wird zu zusätzlichen und
erheblichen Problemen bei der Einteilung der WBZ führen. 4 KWahlG schreibt nun vor, dass die
räumlichen Zusammenhänge bei der Einteilung der WBZ gewahrt bleiben sollen. Die
Stadtbezirksgrenzen sollten hierbei eingehalten werden. Vor dem Hintergrund der weiter oben geschilderten schwierigen Überlegungen
sollte man nicht im Vorfeld hingehen und neue Stadtbezirksgrenzen ziehen, die
später mit den Wahlbezirksgrenzen, für die es gesetzlich vorgeschriebene harte
Kriterien gibt, nicht mehr in Einklang zu bringen sind und dann kurzfristig
(zumindest vor den nächsten Kommunalwahlen) wieder geändert werden müssten. Zum Antrag über die Regelungen der Hauptsatzung zu den einzelnen BZA bei
deren Zusammensetzung auch mehr Ratsmitglieder zuzulassen als derzeit
vorgeschrieben sind, ist folgendes zu sagen: Beschlussentwurf
„Der gemeinsame Antrag
vom 30.11.2004 der Fraktionen SPD – UWG – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im
Rat der Stadt Erkelenz zur Änderung der Artikel 1 und 10 der Hauptsatzung der
Stadt Erkelenz wird abgelehnt.“ Finanzielle
Auswirkungen: keine |
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