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Vorlage - A 10/081/2004  

 
 
Betreff: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, UWG, Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz zur Änderung der Artikel 1 und 10 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.12.2004 
3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

 

Mit gemeinsamem Antrag vom 30.11.2004 beantragen die Fraktionen SPD – UWG – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Änderung der Artikel 1 und 10 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz, und zwar wie folgt:

 

Änderung der Bezirksausschüsse

 

Die Fraktionen der SPD – UWG – BÜNDNIS 90/Die Grünen beantragen, die Bezirksausschüsse den Wahlbezirken anzupassen. Befinden sich in einer Ortschaft mehrere Wahlbezirke, so sind diese in einem Bezirksausschuss zusammen zu fassen, d.h. die Bezirksausschüsse Erkelenz- Mitte, Gerderath und Lövenich haben weiter Bestand. Auch die Bezirksausschüsse Schwanenberg, Kückhoven und Golkrath werden nicht verändert. Neu wieder eingerichtet werden die Bezirksausschüsse

 

– Granterath              umfasst die Ortschaften Granterath, Commerden, Scheidt, Genehen und Tenholt. 1869 Einwohne; Ausschussgröße: 9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger.

- Hetzerath                umfasst die Ortschaft Hetzerath. 1600 Einwohner; Ausschussgröße : 7 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 5 sachkundige Bürger.

- Holzweiler               umfasst die Ortschaft Holzweiler. 1547 Einwohner; Ausschussgröße: 7 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 5 sachkundige Bürger.

- Immerath                umfasst die Ortschaften Immerath, Lützerath, Pesch und Borschemich. 1689 Einwohner; Ausschussgröße: 7 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 5 sachkundige Bürger.

- Keyenberg              umfasst die Ortschaften Keyenberg, Unterwestrich, Oberwestrich, Berverath und Kuckum. 1641 Einwohner; Ausschussgröße: 7 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 5 sachkundige Bürger.

- Venrath                   umfasst die Ortschaften Venrath, Kaulhausen, Etgenbusch, Wockerath, Terheeg, Neuhaus und Mennekrath. 1754 Einwohner; Ausschussgröße: Ausschussgröße: 9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger.

 

Das Stadtgebiet ist in entsprechende Stadtbezirke mit demnach benannten Gemeindeteilen einzuteilen. Die Hauptsatzung ist entsprechend zu ändern.

 

Den Fraktionen und/oder Wählergruppen steht es frei, anstelle von sachkundigen Bürgern Ratsmitglieder für die Sitze in den Bezirksausschüssen zu benennen, auch wenn dadurch mehr Ratsmitglieder in den Bezirksausschüssen vertreten sind, als mindestens vorgeschrieben sind.

 

Begründung:

Durch Neueinteilung der Gemeindeteile/ Bezirksausschüsse werden die jeweiligen lokalen Begebenheiten der Ortschaften besser berücksichtigt, Es ist hier eine stärkere Identifizierung der Bürger mit ihren Bezirksausschüssen zu erwarten. Die Neueinteilung dient somit der Stärkung der Bezirksausschüsse und fördert ehrenamtliches Engagement. Durch die Neueinteilung werden zwar anstelle von 107 jetzt 118 Sitze (85 statt 75 sachkundige Bürger) in den BZA zu besetzen sein, die finanziellen Auswirkungen sind jedoch mit etwa € 400 jährlich durchaus tragbar.“

 

Zu diesem Antrag ist folgendes festzustellen:

Erkelenz hat zur Zeit 45.195 Einwohner. Gem. § 4 KWahlG regelt sich die Mindest- und die Maximalgröße der Wahlbezirke (WBZ), in denen jeweils 1 Ratsmandat vergeben wird. Die Stadt Erkelenz ist derzeit in 22 WBZ eingeteilt. Eine Verringerung dieser Mandatszahl ist zwar möglich, nicht jedoch eine Erhöhung. Bei 22 Wahlbezirken ergibt sich derzeit folgende Rechnung:

 

            45.195 EW : 22 = 2.054 EW/je WBZ.

 

Von diesem Durchschnittswert darf max. um 33 1/3 % nach oben und nach unten  abgewichen werden.

           

            Die sich daraus ergebenden Werte sehen somit zur Zeit wie folgt aus:

 

                                                     Max. 2.054 EW + 685 EW = 2.739 EW

                                                     Min.  2.054 EW - 685 EW = 1.369 EW.

 

Hierbei ist allerdings zu beachten, dass es sich um äußerste Grenzwerte handelt, für die ein hinreichender Spielraum gelassen werden muss, um Veränderungen durch Weg- und Zuzüge aufzufangen.

 

Zur Zeit leben in Erkelenz-Mitte 19.100 EW. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Kernstadt derzeit die meisten Wachstumspotentiale aufweist. Alleine im Baugebiet Oerather Mühlenfeld sollen in nicht allzu ferner Zeit um die 1.250 EW wohnen. Die ersten Bürger sind dort bereits eingezogen. Auch das Baugebiet Oestricher Kamp ist noch nicht vollständig bezogen; auch hier wird die Kernstadt einwohnermäßig weiter zulegen.

 

Eine vorsichtige Rechnung für die Kernstadt sieht demnach derzeit wie folgt aus:

 

            19.100 EW + 1.250 EW + 500 EW = 20.850 EW

 

In Erkelenz-Mitte werden zur Zeit 8 Ratsmandate vergeben, gibt es also folglich  auch 8 WBZ.

 

So ist folgende Rechnung aufzumachen: 20.850 EW : 8 WBZ = 2.606 EW.

 

Dieser Wert kommt sehr nahe an den derzeit erlaubten Maximalwert von 2.739 EW heran und bietet keinen ausreichenden Puffer mehr. Um unter solchen Bedingungen die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der WBZ-Größen überhaupt noch einhalten zu können, müssten voraussichtlich zusammenhängende Wohnquartiere und Straßenzüge zerschnitten werden. Außerdem stellt sich hier die Frage, ob es auf Dauer richtig sein kann, dass ein Mandat in Erkelenz-Mitte über 2.600 Einwohner repräsentiert während ein Mandat außerhalb der Kernstadt dann nur gut 1.800 Einwohnern  entspräche.  Denn der Gesetzgeber wollte mit den möglichen Maximal- und Minimalwerten sicher eine gewisse Flexibilität erhalten (so dass die Wahlausschüsse bei entsprechenden Veränderungen in Neubaugebieten nicht ständig tagen und Anpassungen beschließen müssen), doch widerspräche es ganz sicher dem Demokratieprinzip hierin eine Festschreibung von ungleicher Stimmengewichtung sehen zu wollen.

 

Um einen Ausgleich der Gewichtungen zu erzielen müsste Erkelenz-Mitte 2 Mandate zusätzlich erhalten. Dies geht aber nicht ohne eine größere Überarbeitung aller WBZ.

 

Hinzu kommt die Umsiedlung im Zusammenhang mit Garzweiler II, wodurch ganze Orte - allerdings eher sukzessive - umsiedeln (jedenfalls nicht geschlossen vor oder nach einem Wahltermin). Dies wird zu zusätzlichen und erheblichen Problemen bei der Einteilung der WBZ führen.

 

            4 KWahlG schreibt nun vor, dass die räumlichen Zusammenhänge bei der Einteilung der WBZ gewahrt bleiben sollen. Die Stadtbezirksgrenzen sollten hierbei eingehalten werden.

 

Vor dem Hintergrund der weiter oben geschilderten schwierigen Überlegungen sollte man nicht im Vorfeld hingehen und neue Stadtbezirksgrenzen ziehen, die später mit den Wahlbezirksgrenzen, für die es gesetzlich vorgeschriebene harte Kriterien gibt, nicht mehr in Einklang zu bringen sind und dann kurzfristig (zumindest vor den nächsten Kommunalwahlen) wieder geändert werden müssten.

 

Zum Antrag über die Regelungen der Hauptsatzung zu den einzelnen BZA bei deren Zusammensetzung auch mehr Ratsmitglieder zuzulassen als derzeit vorgeschrieben sind, ist folgendes zu sagen:

 

Beschlussentwurf

Beschlussentwurf

„Der gemeinsame Antrag vom 30.11.2004 der Fraktionen SPD – UWG – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Erkelenz zur Änderung der Artikel 1 und 10 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird abgelehnt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine