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Vorlage - A 30/002/2004  

 
 
Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß 14 Ladenschlussgesetz (Verkaufsoffener Sonntag am 07.11.2004)
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
08.12.2004 
1. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.12.2004 
3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung vom 29.10.2004  

Tatbestand

Tatbestand

Am 29.10.2004 wurde der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung bezüglich des verkaufsoffenen Sonntages am 07.11.2004 durch den Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden der SPD als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung NW beschlossen. Der verkaufsoffene Sonntag fand im Bereich der Kernstadt anlässlich der Durchführung eines „Friesenmarktes“ durch den Gewerbering statt.

 

Der Beschluss wurde in dieser Form gefasst, da eine Entscheidung in einer Hauptausschusssitzung beziehungsweise in einer Ratssitzung nicht rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin herbeigeführt werden konnte.

Beschlussentwurf

Beschlussentwurf

„Die am 29.10.2004 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NW erlassene ordnungsbehördliche Verordnung gemäß § 14 Ladenschlussgesetz bezüglich des verkaufsoffenen Sonntages am 07.11.2004 wird gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung NW genehmigt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Dringlichkeitsentscheidung vom 29.10.2004

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Dringlichkeitsentscheidung vom 29.10.2004 (344 KB)