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Fraktionsvorsitzender Kehren trägt vor, dass es zu der Angelegenheit in seiner Fraktion kein einheitliches Meinungsbild gäbe. Bereits im Jahre 2003 habe man gesagt, dass der Zuschuss letztmalig gezahlt werde und in 2004 nochmals einen 50%-igen Zuschuss gewährt. Für die Weihnachtsbeleuchtungsaktion 2004/2005 sei ein Teil seiner Fraktion zu der Auffassung gelangt, dass man einer Gewährung nicht mehr zustimmen könne, weil man die Konsequenzen aus früheren Beschlüssen auch tragen müsse. Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen trägt ebenfalls vor, dass auch in ihrer Fraktion keine einheitliche Meinung über die Angelegenheit gebildet worden sei. Fraktionsvorsitzender
Steingießer trägt vor, dass die CDU-Fraktion die Angelegenheit beraten und
abgewogen habe, und man wegen neuer Konzepte in der Innenstadt letztmalig eine
Bezuschussung empfehlen wolle. RH
Mercks beantragt, dass das Rechungsprüfungsamt die dem Gewerbering gewährten
Mittel für die beiden Vorjahre, also die Weihnachtsbeleuchtungsaktionen
2002/2003 und 2003/2004 besonders prüfen solle. Dies solle in dem
Beschlussentwurf aufgenommen werden. Fraktionsvorsitzender
Münster ist der Auffassung, dass man eine längerfristige Planung benötige und
nicht immer wieder von Jahr zu Jahr entscheiden solle. Fraktionsvorsitzender
Hübgens trägt für die UWG-Fraktion vor, dass man für die Aktion 2004/2005
nochmals zustimmen wolle. Stv.
Fraktionsvorsitzender Dederichs hingegen ist der Auffassung, dass man eine
Grenze ziehen müsse und empfiehlt, dem Zuschuss nicht mehr zuzustimmen. Vor dem
Hintergrund, dass der Gewerbering einen neuen Vorstand habe empfiehlt hingegen
2. stv. Bürgermeisterin Honold-Ziegahn der Beschlussvorlage zuzustimmen. Fraktionsvorsitzender
Kehren bittet sodann, über den Antrag von RH Mercks abzustimmen. Wenn dem
zugestimmt werde, könne er auch der Beschlussvorlage mit der entsprechenden
Erweiterung zustimmen. Fraktionsvorsitzender
Frings ist der Meinung, den Zuschuss zu gewähren, da die Gewerbetreibenden eine
Wiedergutmachung verdienen würden. Beschluss: „1.Dem
Gewerbering Erkelenz e.V. wird auf Grund des Antrages vom 24.11.2004 ein
Festbetragszuschuss für die Weihnachtsbeleuchtungsaktion 2004 in Höhe von
3.835,00 € (wie im Vorjahr) gewährt. Diese Bewilligung erfolgt unter der
Voraussetzung der Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan 2005. 2.
Die für die beiden Vorjahre (2002/2003 und 2003/2004) gewährten Mittel sollen
vom Rechnungsprüfungsamt einer besonderen Prüfung unterzogen werden.“ Beschluss: „Dem Gewerbering Erkelenz e.V. wird
aufgrund des Antrages vom 24.11.2004 ein Festbetragszuschuss für die
Weihnachtsbeleuchtung 2004 in Höhe von 3.835,00 € (wie im Vorjahr) gewährt.
Diese Bewilligung erfolgt unter der Voraussetzung der Bereitstellung der Mittel
im Haushaltsplan 2005.“ Abstimmungsergebnis:
40 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 1
Enthaltung |
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