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Vorlage - A 10/056/2004  

 
 
Betreff: Änderung des Artikels 19 (3) Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
08.12.2004 
1. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.12.2004 
3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand

Tatbestand

Aufgrund des § 3 (1) Buchstabe d) der Entschädigungsverordnung (EntschVO) ist eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz notwendig. Danach erhalten Fraktionsvorsitzende in Gemeinden und Kreisen einer Fraktion mit mehr als 10 Mitgliedern den 3-fachen Satz des Betrages der Aufwandsentschädigung für Mitglieder kommunaler Vertretungen.

 

In Artikel 19 (3) Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz ist allerdings geregelt, dass Fraktionsvorsitzende in Fraktionen mit mindestens 10 Fraktionsmitgliedern den 3-fachen Satz erhalten.

 

Folglich ist Artikel 19 (3) Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz nicht konform mit der aktuellen Rechtslage. Aus diesem Grund ist Artikel 19 entsprechend zu ändern.

Beschlussentwurf

Beschlussentwurf

„In Artikel 19 (Aufwandsentschädigung für stellv. Bürgermeister und Fraktionsvorsitzende) Absatz 3 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird das Wort „mindestens“ durch die Worte „mehr als“ ersetzt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine