Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Den
Ausschussmitgliedern ist eine Übersicht über die hier zu behandelnden über- und
außerplanmäßigen Ausgaben und
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen zugegangen, auf die
verwiesen wird. Beschlussentwurf: Der
Hauptausschuss/Rat nimmt von den vom Kämmerer in der Zeit vom 2. 9. – 23.
11. 2004 getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen
Ausgaben gemäß § 82 (1) GO NW und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen
gemäß § 84 GO NW Kenntnis. Finanzielle
Auswirkungen: keine |
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