Bürgerinformationssystem
Beschluss: 1.
Über
die von den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. IX/L „Lindenweg/Kölner Straße“, Erkelenz-Mitte
vorgetragenen Anregungen wird gemäß § 1 Abs. 6 BauGB nach sorgfältiger Abwägung
aller erkennbaren öffentlicher und privater Belange wie in den als Anlagen
„Abw. BBP NR. IXL Lindenweg Bürger“ und „Abw. BBP Nr. IXL
Lindenweg Träger“ beigefügten Abwägungstabellen entschieden. Die Anlage
„Abw. BBP Nr. IXL Lindenweg Bürger“1 und „Abw. BBP Nr. IXL
Lindenweg Träger“ ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.
Der
Bebauungsplan Nr. IX/L „Lindenweg/Kölner Straße“, Erkelenz-Mitte
wird als Satzung beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: 45 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen |
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