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Vorlage - A 10/052/2004  

 
 
Betreff: Feststellung des Finanzplanes für die Jahre 2004 bis 2008
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Anhörung
09.12.2004 
1. Sitzung des Bau- und Werksausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.12.2004 
3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand

Tatbestand

Nach § 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist ein fünfjähriger Finanzplan aufzustellen. Der Entwurf des Finanzplanes liegt vor und kann ggfls. im Einzelnen erläutert werden.

 

Die Finanzplanung ist im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsplan vom Rat zu beschließen. Ein entsprechender Beschluss wird empfohlen.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

Aufgrund der §§ 1, 18 EigVO in Verbindung mit den §§ 95 III, 83 GO NW wird der Finanzplan 2004 – 2008 des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz beschlossen.

 

Der Finanzplan 2004 – 2008 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage/n:

Anlage/n:

Finanzplan 2004-2008