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Tatbestand Nach
§ 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist ein fünfjähriger Finanzplan
aufzustellen. Der Entwurf des Finanzplanes liegt vor und kann ggfls. im
Einzelnen erläutert werden. Die
Finanzplanung ist im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsplan vom Rat zu
beschließen. Ein entsprechender Beschluss wird empfohlen. Beschlussentwurf: Aufgrund
der §§ 1, 18 EigVO in Verbindung mit den §§ 95 III, 83 GO NW wird der
Finanzplan 2004 – 2008 des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz beschlossen. Der
Finanzplan 2004 – 2008 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt. Finanzielle
Auswirkungen: keine Anlage/n: Finanzplan
2004-2008 |
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