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Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß 14 Ladenschlussgesetz (Verkaufsoffener Sonntag am 07.11.2004)  

 
 
3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 30/002/2004 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß 14 Ladenschlussgesetz (Verkaufsoffener Sonntag am 07.11.2004)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

RH Mercks ist der Auffassung, dass es eine inflationäre Entwicklung der verkaufsoffenen Sonntage gäbe

RH Mercks ist der Auffassung, dass es eine inflationäre Entwicklung der verkaufsoffenen Sonntage gäbe. Parallel zum Termin in Erkelenz habe es sowohl im Nord- wie auch im Südkreis in einer anderen Stadt jeweils einen verkaufsoffenen Sonntag gegeben. Er wünsche sich, dass der Rat zukünftig im Vorhinein über solche Veranstaltungen informiert werde und nicht über die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung. Fraktionsvorsitzender Kehren bittet dringend darum, dass der Gewerbering zukünftig zu Jahresbeginn eine Planung der verkaufsoffenen Sonntage vorlege.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 „Die am 29.10.2004 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NW erlassene ordnungsbehördliche Verordnung gemäß § 14 Ladenschlussgesetz bezüglich des verkaufsoffenen Sonntages am 07.11.2004 wird gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung NW genehmigt.“

 

Abstimmungsergebnis: 50 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

Abstimmungsergebnis: 50 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme