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Beschluss: „In
Artikel 11 (Entscheidungszuständigkeit des Hauptausschusses) Absatz 1 Buchstabe
c) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird das Wort
„Höhergruppierung“ durch die Worte „Eingruppierung bzw.
Neueingruppierung“ ersetzt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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