Bürgerinformationssystem
Tatbestand: 1.
Für den Bereich
des Bebauungsplanes Nr. IX/L „Lindenweg/Kölner Straße“,
Erkelenz-Mitte wurde am 04.09.1999 die Aufhebung des Vorläuferplanes Nr. IX/A
rechtskräftig. Die Festsetzungen des alten Bebauungsplanes Nr. IX/A
(Rechtskraft 1964) waren nicht mehr geeignet, die heutige städtebauliche
Entwicklung im Sinne einer bedarfsorientierten Fortschreibung des Bestandes
unter Berücksichtigung der heutigen aktuellen Immissionsschutzgesetze und
Richtlinien zu gewährleisten. Im Zuge einer ersten Überplanung der Gebiete des
alten Bebauungsplanes Nr. IX/A wurden die Bebauungspläne Nr. IX/B, IX/D, IX/E
und IX/K zur Rechtskraft gebracht. In den o.a. Bebauungsplänen wurde die weitere
Entwicklung – in erster Linie der Gewerbegebiete – an die aktuelle
Gesetzlage und die immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen angepasst. Die
Bebauungspläne Nr. IX/F und IX/H befinden sich zur Fortsetzung der Überplanung
des Ursprungsplanes im Aufstellungsverfahren. Der Bebauungsplan Nr. IX/L ist die Überarbeitung
eines weiteren Bereiches des aufgehobenen Vorläuferplanes. Gleich den Bebauungsplänen Nr. IX/B, C, D, E, F und K
soll die weitere Entwicklung der Gewerbebereiche durch eine Gliederung gemäß
des Abstandserlasses RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft – V B 5 – 8804.25.1 (V Nr. 1/98) – v.
02.04.1998 zur Gewährleistung eines verträglichen Nebeneinanders der im
Planbereich vorhandenen und umliegenden Nutzungen gegliedert werden. Dementsprechend wird auch die Wohnnutzung
planungsrechtlich neu definiert und gesichert. Darüber hinaus soll der Einzelhandel für den
Planbereich als zulässige Nutzung ausgeschlossen werden, um die maßgebliche
Funktion des Gebietes, Ansiedlung und Besatz an Betrieben des
produzierenden/verarbeitenden Gewerbes, zu sichern. Des weiteren würde die
Zulassung von Einzelhandelsbetrieben in diesem Gebiet die bestehende
Einzelhandelssituation – vor allem der Innenstadt und der
Nahbereichsversorgung in den Wohngebieten – in nicht gewollter Weise
negativ beeinflussen und eine verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung
gefährden. In seiner Sitzung am 14.09.2004 hat der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erkelenz die Auslegung für
den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IX/L „Lindenweg/Kölner Straße“,
Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung
erfolgte nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 23 vom 24.09.2004 in
der Zeit vom 04.10.2004 bis 05.11.2004. Die Träger öffentlicher Belange wurden
mit Schreiben vom 04.10.2004 über diese Auslegung informiert. Während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden
Anregungen seitens eines Bürgerns und eines Trägers öffentlicher Belange
vorgetragen. Die Anregungen sind in der Anlage 1 und 1 a zum
Beschluss aufgelistet. Die aus den Abwägungsvorschlägen resultierende
Planänderung berührt nicht die Grundzüge der Planung. Über das Ergebnis der Abwägung und den daraus
resultierenden Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB soll in dieser Sitzung
entschieden werden. Lokale Agenda
Aspekte
des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch
die Aufstellung der Satzung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt.
Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung dieser Bauleitplanung zu beachten
waren, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche
Ausführung gewährleistet. Der
Bebauungsplan Nr. IX/L „Lindenweg/Kölner Straße“, Erkelenz-Mitte
wurde so gestaltet, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung
gewährleistet ist. Eine menschenwürdige Umwelt und die natürlichen
Lebensgrundlagen sind zu schützen, zu sichern und zu entwickeln. Bei der
Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB in Verbindung mit §
1 a BauGB sind die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes zu
berücksichtigen. Beschlussentwurf: „1. Über die von den Bürgern und Trägern
öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IX/L
„Lindenweg/Kölner Straße“, Erkelenz-Mitte vorgetragenen Anregungen
wird gemäß § 1 Abs. 6 BauGB nach sorgfältiger Abwägung aller erkennbarer
öffentlicher und privater Belange wie in den als Anlagen 1 und 1 a beigefügten
Abwägungstabellen entschieden. Die Anlage 1 und 1 a ist Bestandteil dieses
Beschlusses. 2.
Der
Bebauungsplan Nr. IX/L „Lindenweg/Kölner Straße“, Erkelenz-Mitte
wird als Satzung beschlossen.“ Finanzielle
Auswirkungen: keine Anlage/n: Übersicht
"Lindenweg" Abw. BBP Nr. IXL
„Lindenweg“, Träger Abw. BBP Nr. IXL
„Lindenweg“ Bürger
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