Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 80/003/2004  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. IX/L "Lindenweg/Kölner Straße", Erkelenz-Mitte
Status:öffentlich  
Federführend:Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Beteiligt:Planungsamt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
07.12.2004 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
08.12.2004 
1. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.12.2004 
3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersicht Lindenweg Kölner Straße  
Abw. BBP Nr. IX L Lindenweg Kölner Str. Träger  
Abw. BBP Nr. IXL Lindenweg Bürger  

Tatbestand:

Tatbestand:

1.                 Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. IX/L „Lindenweg/Kölner Straße“, Erkelenz-Mitte wurde am 04.09.1999 die Aufhebung des Vorläuferplanes Nr. IX/A rechtskräftig. Die Festsetzungen des alten Bebauungsplanes Nr. IX/A (Rechtskraft 1964) waren nicht mehr geeignet, die heutige städtebauliche Entwicklung im Sinne einer bedarfsorientierten Fortschreibung des Bestandes unter Berücksichtigung der heutigen aktuellen Immissionsschutzgesetze und Richtlinien zu gewährleisten.

Im Zuge einer ersten Überplanung der Gebiete des alten Bebauungsplanes Nr. IX/A wurden die Bebauungspläne Nr. IX/B, IX/D, IX/E und IX/K zur Rechtskraft gebracht. In den o.a. Bebauungsplänen wurde die weitere Entwicklung – in erster Linie der Gewerbegebiete – an die aktuelle Gesetzlage und die immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen angepasst. Die Bebauungspläne Nr. IX/F und IX/H befinden sich zur Fortsetzung der Überplanung des Ursprungsplanes im Aufstellungsverfahren.

Der Bebauungsplan Nr. IX/L ist die Überarbeitung eines weiteren Bereiches des aufgehobenen Vorläuferplanes.

Gleich den Bebauungsplänen Nr. IX/B, C, D, E, F und K soll die weitere Entwicklung der Gewerbebereiche durch eine Gliederung gemäß des Abstandserlasses RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft – V B 5 – 8804.25.1 (V Nr. 1/98) – v. 02.04.1998 zur Gewährleistung eines verträglichen Nebeneinanders der im Planbereich vorhandenen und umliegenden Nutzungen gegliedert werden.

Dementsprechend wird auch die Wohnnutzung planungsrechtlich neu definiert und gesichert.

 

Darüber hinaus soll der Einzelhandel für den Planbereich als zulässige Nutzung ausgeschlossen werden, um die maßgebliche Funktion des Gebietes, Ansiedlung und Besatz an Betrieben des produzierenden/verarbeitenden Gewerbes, zu sichern. Des weiteren würde die Zulassung von Einzelhandelsbetrieben in diesem Gebiet die bestehende Einzelhandelssituation – vor allem der Innenstadt und der Nahbereichsversorgung in den Wohngebieten – in nicht gewollter Weise negativ beeinflussen und eine verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung gefährden.

 

In seiner Sitzung am 14.09.2004 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erkelenz die Auslegung für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IX/L „Lindenweg/Kölner Straße“, Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgte nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 23 vom 24.09.2004 in der Zeit vom 04.10.2004 bis 05.11.2004. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.10.2004 über diese Auslegung informiert.

 

Während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden Anregungen seitens eines Bürgerns und eines Trägers öffentlicher Belange vorgetragen.

 

Die Anregungen sind in der Anlage 1 und 1 a zum Beschluss aufgelistet.

 

Die aus den Abwägungsvorschlägen resultierende Planänderung berührt nicht die Grundzüge der Planung.

 

Über das Ergebnis der Abwägung und den daraus resultierenden Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB soll in dieser Sitzung entschieden werden.

 

Lokale Agenda

 

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Aufstellung der Satzung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung dieser Bauleitplanung zu beachten waren, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung gewährleistet.

 

Der Bebauungsplan Nr. IX/L „Lindenweg/Kölner Straße“, Erkelenz-Mitte wurde so gestaltet, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung gewährleistet ist. Eine menschenwürdige Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen, zu sichern und zu entwickeln. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB in Verbindung mit § 1 a BauGB sind die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen.

 

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

 „1.      Über die von den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IX/L „Lindenweg/Kölner Straße“, Erkelenz-Mitte vorgetragenen Anregungen wird gemäß § 1 Abs. 6 BauGB nach sorgfältiger Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in den als Anlagen 1 und 1 a beigefügten Abwägungstabellen entschieden. Die Anlage 1 und 1 a ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.               Der Bebauungsplan Nr. IX/L „Lindenweg/Kölner Straße“, Erkelenz-Mitte wird als Satzung beschlossen.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage/n:

Anlage/n:

Übersicht "Lindenweg"

Abw. BBP Nr. IXL „Lindenweg“, Träger

Abw. BBP Nr. IXL „Lindenweg“ Bürger

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Lindenweg Kölner Straße (69 KB)      
Anlage 2 2 Abw. BBP Nr. IX L Lindenweg Kölner Str. Träger (344 KB)      
Anlage 3 3 Abw. BBP Nr. IXL Lindenweg Bürger (39 KB)