Bürgerinformationssystem
Beschluss: „Es
wird festgestellt, dass a)
eine mangelnde
Wählbarkeit eines Vertreters / einer Vertreterin nicht vorliegt, b) Unregelmäßigkeiten
bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung nicht vorgekommen sind, c) Einsprüche gegen das Wahlergebnis nicht
erhoben wurden, d)
Gründe für eine
Ungültigkeitserklärung über die Feststellung des Wahlergebnisses somit nicht
vorliegen, die eine Aufhebung und eine Neufeststellung erfordern. Die
Wahl zum Rat der Stadt Erkelenz vom 26. September 2004 und die Wahl des
hauptamtlichen Bürgermeisters am 10. Oktober 2004 wird hiermit für gültig
erklärt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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