Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Durch
Änderungsgesetz der Kommunalverfassung vom 17. Mai 1994 wurde für die Kommunen
das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters eingeführt. Das Amt des
Stadtdirektors ist damit ab der Kommunalwahl entfallen. Beschlussentwurf: In
der Satzung des Städt. Abwasserbetriebes wird in folgenden Paragraphen die
Bezeichnung Stadtdirektor durch Bürgermeister ersetzt: §
3 Abs. 2 und 3, § 4 Abs. 2, § 6,
§ 9 Abs. 1 und 2, § 13 Abs. 1. Finanzielle
Auswirkungen: keine Anlagen Betriebssatzung Städt.
Abwasser
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