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Tatbestand: Gemäß
§ 8 (5) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Erkelenz erfolgt geheime
Abstimmung auf Antrag von mindestens einem Fünftel der anwesenden
Ratsmitglieder. Laut § 50 (1) Satz 5 GO ist auf Antrag mindestens eines
Fünftels der Ratsmitglieder geheim abzustimmen. Das
in § 50 (1) Satz 5 GO geforderte Quorum (mindestens ein Fünftel der
Ratsmitglieder) bezieht sich auf die gesetzliche Mitgliederzahl. Die
Formulierung in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Erkelenz (ein
Fünftel der anwesenden Ratsmitglieder) kann also nicht beibehalten werden, da
diese Regelung nicht mit der Bestimmung der GO zu vereinbaren ist. Beschlussentwurf: „In
§ 8 (5) Satz 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Erkelenz ist das Wort
„anwesenden“ durch die Worte „gesetzlichen Anzahl der“
zu ersetzen. Finanzielle
Auswirkungen: keine |
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