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Vorlage - A 10/059/2004  

 
 
Betreff: Änderung des § 8 (5) Satz 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
08.12.2004 
1. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.12.2004 
3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß § 8 (5) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Erkelenz erfolgt geheime Abstimmung auf Antrag von mindestens einem Fünftel der anwesenden Ratsmitglieder. Laut § 50 (1) Satz 5 GO ist auf Antrag mindestens eines Fünftels der Ratsmitglieder geheim abzustimmen.

 

Das in § 50 (1) Satz 5 GO geforderte Quorum (mindestens ein Fünftel der Ratsmitglieder) bezieht sich auf die gesetzliche Mitgliederzahl.

 

Die Formulierung in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Erkelenz (ein Fünftel der anwesenden Ratsmitglieder) kann also nicht beibehalten werden, da diese Regelung nicht mit der Bestimmung der GO zu vereinbaren ist.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„In § 8 (5) Satz 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Erkelenz ist das Wort „anwesenden“ durch die Worte „gesetzlichen Anzahl der“ zu ersetzen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine