Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Der
Artikel 3 (3) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz soll abgeändert werden, da
die in Artikel 3 (3) der Hauptsatzung bezeichnete „Ehrenordnung“
tatsächlich „Satzung über Ehrenauszeichnungen der Stadt Erkelenz“
heißt und unter Ehrenordnungen heute Satzungen gemäß § 43 (3) der
Gemeindeordnung verstanden werden. Um
Mißverständnisse auszuschließen, sollte diese Änderung beschlossen werden. Beschlussentwurf: „In Artikel 3 (Ehrenbezeichnungen, Ehrenzeichen) Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz werden die Worte „eine Ehrenordnung“ durch die Worte „die Satzung über Ehrenauszeichnungen der Stadt Erkelenz“ ersetzt.“ Finanzielle
Auswirkungen: keine |
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