Bürgerinformationssystem
Tatbestand Die
Stadt Erkelenz hat auf dem Teileigentumsgrundstück in der
Hermann-Josef-Gormanns-Straße eine Tiefgarage errichten lassen und betreibt
diese seit April 1997. Der Betrieb einer öffentlichen Tiefgarage ist als
wirtschaftlich selbständige Tätigkeit anzusehen, die nach dem
Körperschaftsteuergesetz und den Körperschaftsteuerrichtlinien einen Betrieb
gewerblicher Art bildet. Für diesen Betrieb gewerblicher Art ist eine
Gewinnermittlung mittels Bestandsvergleich (§ 5 EstG) durchzuführen. Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Schleicher &
Dr. jur. Robertz hat nunmehr den Jahresabschluss des Verkehrsbetriebes der
Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2003 aufgestellt. Die Prüfungsgesellschaft hat
unter dem 27. August 2004 nachstehend genannte Prüfungsbescheinigung erteilt: „Der
Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2003 wurde von uns aufgrund der
Buchführung des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz unter Beachtung der gesetzlichen
Vorschriften erstellt. Wir haben uns von der Ordnungsmäßigkeit der zu Grunde
liegenden Buchführung überzeugt. Über Einzelheiten des Jahresabschlusses
unterrichtet unser gesondert erstatteter Bericht.“ Allen
Ratsherren ist eine Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember
2003 zugegangen. Nachstehend sind die Bilanzposten in ihrer Entwicklung vom 31. Dezember 2002 zum 31. Dezember 2003 dargestellt.
Der Jahresfehlbetrag 2003 beträgt 34.351,58 €. Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresabschluss zum
31. Dezember 2003 festzustellen. Beschlussentwurfa)
Die Bilanz des
Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz per 31. Dezember 2003, abschließend in
Aktiva und Passiva mit 1.646.601,05
€ wird festgestellt. b)
Die Gewinn- und
Verlustrechnung des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz per 31. Dezember 2003,
abschließend mit einem Jahresfehlbetrag von 34.351,58 € (Erträge
19.354,70 €, Aufwendungen 53.706,28 €) wird festgestellt. c)
Dem
Bürgermeister wird aufgrund der Prüfungsbescheinigung der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz, Aachen, vom
27. August 2004 für das Jahr 2003 Entlastung erteilt. Der
Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2003
einschließlich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist dem Original dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt." Finanzielle
Auswirkungen: keine Anlage: Verkehrsbetrieb
- Jahresabschluss 2003 |
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