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Vorlage - A 10/077/2004  

 
 
Betreff: Änderung der Entwässerungssatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Vorberatung
09.12.2004 
1. Sitzung des Bau- und Werksausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.12.2004 
3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Beitrags- und Gebührensatzung  

Tatbestand:

Tatbestand:

 

Gemäß § 6 KAG sollen die Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen in der Regel die Kosten dieser Einrichtung decken (sogenanntes Kostendeckungsgebot). Wie aus der aufgestellten und allen Mitgliedern zugeleiteten Kalkulation der Abwassergebühren ersichtlich ist, können die Gebühren ab dem 1. 1. 2005 gesenkt werden. Sowohl die Schmutzwasser- als auch die Niederschlagswassergebühr wurden zuletzt zum 1. 1. 2002 erhöht. Die Gebühr für die Reinigung von Schmutzwasser betrug ab diesem Zeitpunkt 2,14 € je cbm bezogener Frischwassermenge. Die Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser betrug zu diesem Zeitpunkt 1,11 €/qm bebauter, überdachter bzw. befestigter Grundstücksfläche.

 

Nunmehr kann die Schmutzwassergebühr auf 1,98 €/cbm und die Niederschlagswassergebühr auf 0,95 €/qm abgesenkt werden.

 

Zurückführen lässt sich diese Verringerung unter anderem durch das Ende der Abschreibungszeiträume verschiedener vorhandener Anlagegüter.

 

Insgesamt sind die für 2005 zu erwartenden Kosten auf 8.688.365,00 € gesunken (9.100.829,00 € in 2004), wobei sich beim Betriebsaufwand noch eine leichte Kostenerhöhung in Höhe von 32.121,00 € ergibt. Hingegen beim Finanzaufwand war aufgrund einer verringerten kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals durch das Ende von Abschreibungszeiträumen ein Rückgang in Höhe von 444.585,00 € zu verzeichnen.

 

Nach sachgerechten Kriterien wurde der Gesamtaufwand in den Aufwand für die Beseitigung des Schmutzwassers mit insgesamt 4.456.191,00 € und auf die Beseitigung des Niederschlagswassers mit insgesamt 4.232.174,00 € aufgeteilt. Unter Berücksichtigung der bezogenen Wassermengen und der Gesamtsumme der bebauten, überdachten und befestigten Grundstücksflächen ergibt sich, wie bereits oben erwähnt, eine Niederschlagswassergebühr von 0,95 €/qm und eine Schmutzwassergebühr von 1,98 €/cbm.

 

Es wird vorgeschlagen, die beigefügte Satzungsänderung zu beschließen.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

"Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte .... Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz wird hiermit erlassen."

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Beitrags- und Gebührensatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beitrags- und Gebührensatzung (45 KB)