Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß
§ 6 KAG sollen die Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen in der
Regel die Kosten dieser Einrichtung decken (sogenanntes Kostendeckungsgebot).
Wie aus der aufgestellten und allen Mitgliedern zugeleiteten Kalkulation der
Abwassergebühren ersichtlich ist, können die Gebühren ab dem 1. 1. 2005 gesenkt
werden. Sowohl die Schmutzwasser- als auch die Niederschlagswassergebühr wurden
zuletzt zum 1. 1. 2002 erhöht. Die Gebühr für die Reinigung von Schmutzwasser
betrug ab diesem Zeitpunkt 2,14 € je cbm bezogener Frischwassermenge. Die
Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser betrug zu diesem Zeitpunkt
1,11 €/qm bebauter, überdachter bzw. befestigter Grundstücksfläche. Nunmehr
kann die Schmutzwassergebühr auf 1,98 €/cbm und die
Niederschlagswassergebühr auf 0,95 €/qm abgesenkt werden. Zurückführen
lässt sich diese Verringerung unter anderem durch das Ende der
Abschreibungszeiträume verschiedener vorhandener Anlagegüter. Insgesamt
sind die für 2005 zu erwartenden Kosten auf 8.688.365,00 € gesunken
(9.100.829,00 € in 2004), wobei sich beim Betriebsaufwand noch eine
leichte Kostenerhöhung in Höhe von 32.121,00 € ergibt. Hingegen beim
Finanzaufwand war aufgrund einer verringerten kalkulatorischen Abschreibung und
Verzinsung des Anlagekapitals durch das Ende von Abschreibungszeiträumen ein
Rückgang in Höhe von 444.585,00 € zu verzeichnen. Nach
sachgerechten Kriterien wurde der Gesamtaufwand in den Aufwand für die
Beseitigung des Schmutzwassers mit insgesamt 4.456.191,00 € und auf die
Beseitigung des Niederschlagswassers mit insgesamt 4.232.174,00 €
aufgeteilt. Unter Berücksichtigung der bezogenen Wassermengen und der
Gesamtsumme der bebauten, überdachten und befestigten Grundstücksflächen ergibt
sich, wie bereits oben erwähnt, eine Niederschlagswassergebühr von 0,95
€/qm und eine Schmutzwassergebühr von 1,98 €/cbm. Es
wird vorgeschlagen, die beigefügte Satzungsänderung zu beschließen. Beschlussentwurf: "Die
dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte .... Satzung zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt
Erkelenz wird hiermit erlassen." Finanzielle
Auswirkungen: keine Anlage: Beitrags-
und Gebührensatzung
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