Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Durch den als Satzung zu beschließenden Bebauungsplan Nr.
IX/H „Jülicher Straße“, Erkelenz-Mitte wird eine Teilfläche des
aufgehobenen Bebauungsplanes Nr. IX/A „Industriegebiet „
Erkelenz-Mitte überplant. Gleich
den Bebauungsplänen Nr. IX/B, C, D und E soll die weitere Entwicklung der
Gewerbebereiche im Südosten von Erkelenz durch eine Gliederung gemäß Runderlass
des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft – V B 5-8804.25.1
(V Nr. 1/98) zur Gewährleistung eines verträglichen Nebeneinanders der
umliegenden Nutzungen festgesetzt werden. Darüber
hinaus soll der Einzelhandel für den Planbereich als zulässige Nutzung
ausgeschlossen werden, um die maßgebliche Funktion des Gebietes, Ansiedlung und
Besatz an Betrieben des produzierenden/verarbeitenden Gewerbes sowie eine
verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Die
Zulassung von Einzelhandelsbetrieben in diesen Gebieten würde die bestehende
Einzelhandelssituation – vor allem der Innenstadt und der
Nahbereichsversorgung in den Wohngebieten – in nicht gewollter Weise negativ beeinflussen. Im
Anschluss an das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1
BauGB hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung in seiner
Sitzung am 25.05.2004 beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB für den Bebauungsplan Nr. IX/H „Jülicher Straße“,
Erkelenz-Mitte durchzuführen. Gemäß
Beschluss wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 07.06.2004 bis 07.07.2004 nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt Nr.
13 vom 28.05.2004 durchgeführt. Während
der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden Anregungen seitens der Bürger und
der Träger öffentlicher Belange vorgetragen. Die
Anregungen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage 1
und 1 a zum Beschluss aufgelistet. Über
das Ergebnis der Abwägung und den daraus resultierenden Satzungbeschluss gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB soll in dieser Sitzung entschieden werden. Lokale Agenda
Aspekte
des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch
die Aufstellung der Satzung wurden agendarelevante Aspekte berücksichtigt.
Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung dieser Bauleitplanung zu beachten
waren, ist eine nachhaltige ökologische ökonomische und sozialverträgliche
Ausführung gewährleistet. Der
Bebauungsplan Nr. IX/H „Jülicher Straße“, Erkelenz-Mitte wurde so
gestaltet, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung
gewährleistet ist. Eine menschenwürdige
Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen, zu sichern und zu
entwickeln. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB
in Verbindung mit § 1 a BauGB sind die Belange des Natur- und
Landschaftsschutzes zu berücksichtigen. Beschlussentwurf: „1. Über
die von den Trägern öffentlicher Belange und den Bürgern während der
öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 07.06.2004 bis 07.07.2004 vorgetragenen
Anregungen wird nach sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer
öffentlicher und privater Belange wie in den als Anlagen 1 und 1 a beigefügten
Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. 2. Der
Bebauungsplan Nr. IX/H „Jülicher Straße“, Erkelenz-Mitte wird
hiermit als Satzung beschlossen.“ Finanzielle
Auswirkungen: keine Anlagen
Übersicht "Jülicher
Straße" Abw. BBP Nr. IX/H
"Jülicher Str." Träger Abw. BBP Nr. IX/H
"Jülicher Str." Bürger
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