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Beschluss: Aufgrund
des § 4 der Eigenbetriebsverordnung vom 1. Juni 1988 (GV. NRW. S. 324, ber. S.
360/SGV. NRW. 641) wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan,
Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr
2005 wie folgt festgestellt: 1.
Erfolgsplan a) die Aufwendungen auf 9.215.928
€ b) die Erträge auf 9.215.928
€ 2.
Vermögensplan a) die Einnahmen auf 9.601.800
€ b) die Ausgaben auf 9.601.800
€ 3.
Kredite werden in Höhe von 2.924.629 €
veranschlagt. 4.
Der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.120.000 € festgesetzt. 5.
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 €
festgesetzt. Der
Wirtschaftsplan 2005 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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