Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die
Stadt hat die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zum
1. 1. 1990 aus dem Haushalt ausgesondert und in einen Quasi-Eigenbetrieb gemäß
§ 107 Abs. 2 GO NW umgegründet. Zuständig für die Abwasserbeseitigung ist seit
diesem Zeitpunkt der Städt. Abwasserbetrieb Erkelenz. Gemäß § 21 EigVO ist für
den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen. Der
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2003 mit Bilanz und Erfolgsrechnung wurde
zwischenzeitlich aufgestellt und von der Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz, Aachen, geprüft.
Die Prüfer kommen hierbei zu dem Ergebnis, dass die Buchführung und der Jahresabschluss
den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Nunmehr
ist die ordnungsgemäße Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat
notwendig. Die Ausschussmitglieder haben eine Ausfertigung des
Jahresabschlusses mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht
erhalten. Die Werkleitung wird Einzelheiten aus dem Geschäftsjahr 2003 in der
Sitzung erläutern. Weitere gewünschte Informationen werden ebenfalls in der
Sitzung erteilt. Die
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung weisen einen Jahresüberschuss in Höhe
von 1.221.058,11 € aus. Dieser Jahresüberschuss soll an die Stadt
ausgezahlt werden (siehe Beschlussvorschlag). Die
Werkleitung schlägt vor, die Feststellung des Jahresabschlusses und die
Entlastung der Werkleitung zu beschließen. Beschlussentwurf: 1.
Der
Jahresabschluss des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz per 31. Dezember 2003,
abschließend in Aktiva und Passiva mit 88.545.696,36 €, wird hiermit
festgestellt. 2.
Die Gewinn- und
Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003, abschließend
mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.221.058,11 €, wird festgestellt.
Der Jahresüberschuss ist an die Stadt Erkelenz auszuzahlen. 3.
Der Werkleitung
wird aufgrund der Prüfungsbescheinigung der Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz, Aachen, vom 2.
November 2004 hiermit vorbehaltlos Entlastung erteilt. Der
Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht ist
dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Finanzielle
Auswirkungen: keine Anlage: Städt.
Abwasserbetrieb - Jahresabschluss 2003 |
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