Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß
§ 14 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines
jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus
dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Nach § 4 der EigVO
ist der Wirtschaftsplan vom Rat festzustellen. Der
Wirtschaftsplan wurde allen Ausschussmitgliedern zugestellt. Der Erfolgsplan als Teil des Wirtschaftsplanes setzt die
Aufwendungen und die Erträge auf 9.215.928 € fest. Dabei ergibt sich ein
Gewinn in Höhe von 301.973 €. Der
Vermögensplan, ebenfalls Teil des Wirtschaftsplanes, sieht Einnahmen und
Ausgaben in Höhe von 9.601.800 € vor. Unter Berücksichtigung der zu
erwartenden Zuweisungen und Beiträge und unter Einsatz der aus Abschreibungen
erwirtschafteten Eigenmittel ergibt sich ein Kreditbedarf in Höhe von 2.924.629
€. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 2.120.000
€. Diese sollen voraussichtlich in 2006 als Ausgaben fällig werden. Der
Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird
auf 2.500.000 € festgesetzt. Die Stellenübersicht als Teil des
Wirtschaftsplanes enthält keine Stellen, da diese im Stellenplan der Stadt
enthalten sind. Zur Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebes bedienst er sich
des Personals der Stadt. Die hierfür anfallenden Personalkosten werden vom
Eigenbetrieb erstattet. Im
übrigen wird auf die Erläuterungen verwiesen. Es
wird vorgeschlagen, dem Rat die Feststellung des Wirtschaftsplanes zu
empfehlen. Beschlussentwurf: Aufgrund
des § 4 der Eigenbetriebsverordnung vom 1. Juni 1988 (GV. NRW. S. 324, ber. S.
360/SGV. NRW. 641) wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan,
Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr
2005 wie folgt festgestellt: 1.
Erfolgsplan a) die Aufwendungen auf 9.215.928
€ b) die Erträge auf 9.215.928
€ 2.
Vermögensplan a) die Einnahmen auf 9.601.800
€ b) die Ausgaben auf 9.601.800
€ 3.
Kredite werden in Höhe von 2.924.629 €
veranschlagt. 4.
Der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.120.000 € festgesetzt. 5.
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 €
festgesetzt. Der
Wirtschaftsplan 2005 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt. Finanzielle
Auswirkungen: keine Anlage: Wirtschaftsplan
2005 |
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