Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Wie
Erster Beigeordneter Dr. Gotzen bereits in der Personalausschusssitzung am 23.
Juli 2003 berichtete, sei eine Änderung des Artikels 11 (1) Buchstabe c) der
Hauptsatzung der Stadt Erkelenz zu Beginn der laufenden Wahlperiode
anzustreben. Die
Hauptsatzungsänderung sei anzustreben, da sich tarifliche Höhergruppierungen
direkt aus den Tarifverträgen ergeben. Eine Beteiligung des Personalausschusses
sei insofern unnötig. Beschlussentwurf: „In Artikel 11 (Entscheidungszuständigkeit des
Hauptausschusses) Absatz 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz
wird das Wort „Höhergruppierung“ durch die Worte
„Eingruppierung bzw. Neueingruppierung“ ersetzt.“ Finanzielle
Auswirkungen: keine |
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