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Vorlage - A 10/058/2004  

 
 
Betreff: Änderung des Artikels 11 (1) Buchstabe c) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
08.12.2004 
1. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.12.2004 
3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Wie Erster Beigeordneter Dr. Gotzen bereits in der Personalausschusssitzung am 23. Juli 2003 berichtete, sei eine Änderung des Artikels 11 (1) Buchstabe c) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz zu Beginn der laufenden Wahlperiode anzustreben.

 

Die Hauptsatzungsänderung sei anzustreben, da sich tarifliche Höhergruppierungen direkt aus den Tarifverträgen ergeben. Eine Beteiligung des Personalausschusses sei insofern unnötig.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„In Artikel 11 (Entscheidungszuständigkeit des Hauptausschusses) Absatz 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird das Wort „Höhergruppierung“ durch die Worte „Eingruppierung bzw. Neueingruppierung“ ersetzt.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine