Bürgerinformationssystem
A 1.1 Verpflichtung von Ratsmitgliedern Bürgermeister Jansen teilt mit, dass RF Grates, RF Wolters und RH Hübgens bei der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz am 20. Oktober 2004 nicht anwesend gewesen seien. Aus diesem Grunde sei die Verpflichtung dieser Ratsherren nachzuholen gewesen. RF Wolters sei in der 1. Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 18. November 2004 verpflichtet worden, RF Grates und RH Hübgens in der 1. Sitzung des Personalausschusses am 6.12.2004. A 1.2 Kreiswettbewerb 2005 „Unser Dorf soll schöner werden – Unser Dorf hat Zukunft“ Bürgermeister Jansen trägt vor, dass der Kreis Heinsberg mit Schreiben vom 7.12.2004 mitgeteilt habe, dass Mitte 2006 der Landeswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden – unser Dorf hat Zukunft“ stattfinden solle. Dem Landeswettbewerb sei ein Kreiswettbewerb vorgeschaltet. Da der nächste Landeswettbewerb im Jahre 2006 stattfinden werde (3-jähriger Turnus) sei der Kreiswettbewerb 1 Jahr vor dem Landeswettbewerb durchzuführen. Dies solle den teilnehmenden Dörfern eine intensive Vorbereitung ermöglichen. Es sei geplant, die Kreisbereisung durch die Kreisbewertungskommission in der Zeit vom 23.05. bis 10.06.2005 durchzuführen. Die Siegerehrung werde am 24.06.2005 erfolgen. Der Kreis Heinsberg bitte um Anmeldung der Teilnehmer aus den Städten und Gemeinden bis spätestens zum 01.02.2005. Bürgermeister Jansen bittet, ihm die Orte, die teilnehmen möchten, vorher zu melden. Zu A 1.3 Sachstand zur Umsetzung von Hartz IV in Erkelenz Bürgermeister Jansen teilt mit, dass zum 01.01.2005 das neue SGB II in Kraft trete, welches in der Öffentlichkeit besser unter dem Namen Hartz IV bekannt sei. Wie den zahlreichen Presseberichterstattungen aus anderen Kommunen entnommen werden könne, bereite die Umsetzung des neuen Leistungsrechtes erhebliche Probleme. Dies sei auch in Erkelenz der Fall. Im Wege einer gesetzlich vorgesehenen Übergangsregelung und einer auf dieser Grundlage abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung zwischen den Städten und Gemeinden im Kreis Heinsberg und der Agentur für Arbeit in Aachen habe die Erkelenzer Stadtverwaltung die Verpflichtung zur Umsetzung des SGB II für den Bereich der heutigen leistungsberechtigten Sozialhilfeempfänger übernommen. Die Zeit zur Umsetzung der umfangreichen Sozialreform sei für alle Beteiligten sehr knapp bemessen. Als äußerst problematisch erweise sich, dass notwendige Ausführungsbestimmungen und –hinweise hinsichtlich der konkreten Umsetzung fehlen würden bzw. durch die zuständigen Gremien bis heute nicht beschlossen worden seien. Die an der praktischen Umsetzung der Reform im Sozialamt beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befänden sich daher auch im „ungeklärten rechtlichen Bereich“; sie müssten bei der Fallbearbeitung improvisieren, um die Zahlbarmachung zum 01.01.2005 sicherzustellen. Die Umsetzung des SGB II habe neben dem ohnehin stark angewachsenen Fallaufkommen im Bereich der Sozialhilfe das Tagesgeschäft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialamt erheblich geprägt. So sei neben der eigentlichen Sozialhilfe Sachbearbeitung mit Blick auf das neue SGB II u.a. notwendig gewesen: - Benachrichtigung der etwa 700 BSHG-Hilfeempfänger über die zum 01.01.2005 eintretende Änderung im Leistungsrecht und Aufforderung zur Abgabe des verkürzten Antrages auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) - Zeitaufwendiges Auswerten der Antragsrückläufe aufgrund fehlerhafter und unvollständiger Angaben - Erneute Aufforderung/Erinnerung an säumige Hilfebezieher - Antragsannahme und Ergänzungen nach persönlicher Beratung - Interne Abstimmungsgespräche mit anderen Leistungsträgern, wie z.B. Krankenkassen, Agentur für Arbeit, Kreis Heinsberg - Installation der neuen EDV-Programme zur Anwendung und bis zur Zahlbarmachung der Leistungen nach SGB II und SGB XII - Datenerfassung in den neuen Programmen - Durchführung von Probeberechnungen, Testläufen usw. auf der Grundlage der neuen Programme - Aufhebung/Einstellung der Leistungsbescheide nach bisherigem Recht - Fertigung und Ausdruck der Erstbescheide über die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII - Kontrolle und Versand der Erstbescheide. Die aufgeführten Arbeiten dauerten noch an. Von den etwa 601 leistungsberechtigen Sozialhilfeempfängern hätten bis zum 14.12.2004 rund 558 einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt. Die restlichen 43 Leistungsberechtigten hätten bislang trotz mehrfacher Aufforderung noch keinen Antrag eingereicht. Die umfangreichen Arbeiten zur Umsetzung des SGB II seien von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamtes mit größtem Einsatz und Arbeitsdisziplin neben den täglichen Arbeiten erbracht worden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten sehr früh ihre Bereitschaft signalisiert, zur Bewältigung der unter Zeitdruck umzusetzenden gesetzgeberischen Entscheidungen Mehrarbeit, insbesondere auch am Wochenende, zu leisten. Diese Phase dauere noch an und es sei zu erwarten, dass der erste Zahllauf für Januar 2005 erfolgreich verlaufen werde. An dieser Stelle sei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Arbeitseinsatz herzlich gedankt. Zu A 1.4 Normenkontrollverfahren vor dem OVG Münster bezüglich des Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum Tenholter Straße“ Bürgermeister Jansen teilt mit, dass der mit Datum vom 03.11.2003 beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellte Antrag auf Überprüfung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agrarzentrum Tenholter Straße“ am 09.12.2004 im Anschluss an die mündliche Verhandlung schon als unzulässig verworfen worden sei. Der Vorsitzende des Senats habe das Urteil damit begründet, dass der Antragsteller bereits die Verletzung eigener Rechte nicht hinreichend habe darlegen können. Bezüglich der vom Antragsteller befürchteten Lärmemissionen habe der Vorsitzende erklärt, dass diese weit unterhalb der erlaubten Grenzwerte liegen würden. Bezüglich weiterer Emissionen habe das Gericht klargestellt, dass diese bei einem Abstand von über 500 m zwischen dem Wohnhaus des Antragsstellers und dem Bereich des Bebauungsplanes nicht mehr relevant sein könnten. Auf eine Veränderung des Landschaftsbildes könne sich der Antragsteller ebenfalls nicht berufen, da es sich hierbei nicht um ein dem einzelnen Bürger zustehendes Recht handele. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht sei nicht zugelassen worden. Die RWG Rhein-Maas habe zwischenzeitlich die Anzeige über den Baubeginn übersandt und mit Arbeiten auf den vom Bebauungsplan erfassten Grundstücken begonnen. Zu A 1.5 Glückwünsche aus Saint James an den neu gewählten Erkelenzer Bürgermeister und Rat Bürgermeister Jansen teilt mit, dass ihm ein Schreiben des Präsidenten desPartnerschaftskomitees Saint James,Yannick Duval, vorliege, in dem dieser dem neu gewählten Rat und Bürgermeister der Stadt Erkelenz die besonderen Glückwünsche aus Saint James zur Wahl und für die bevorstehende Wahlperiode übersende. Beschluss: |
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