Bürgerinformationssystem
Fraktionsvorsitzender
Steingießer gibt zu bedenken, dass die Stadtbezirkseinteilung aufs Engste mit
der Wahlbezirkseinteilung verknüpft sein muss. In Erkelenz-Mitte seien derzeit
die Wahlbezirke nahezu an der Obergrenze des gesetzlich Zulässigen angelangt.
Für die nächsten Kommunalwahlen müssten, vor dem Hintergrund, dass man nicht
mehr Mandate schaffen könne, größere Anpassungen vorgenommen werden, die auch
Auswirkungen auf die Einteilung der Stadtbezirke haben müssten. Er empfiehlt,
nicht jetzt für einen nur kurzen Zeitraum die Stadtbezirkseinteilung zu ändern.
Die Stadtbezirke und die auf ihnen fußenden Bezirksausschüsse hätten sich, so
wie sie 1999 neu beschlossen worden seien, zwischenzeitlich bewährt. Man solle
es zuerst bei dieser Regelung belassen. Fraktionsvorsitzender
Kehren ist der Auffassung, dass man die Einteilung auf Grund der Umsiedlung so
oder so verändern müsse. Auch glaube er, dass in den Innenstadtwahlbezirken
noch genügend Platz vorhanden sei. RH
Thies trägt für die Bürgerpartei vor, dass man dem gemeinsamen Antrag nicht
zustimmen könne, solange den Bezirksausschüssen keine größeren Kompetenzen
eingeräumt seien. Auf
Einlassungen, dass die Bezirksausschüsse keine hinreichenden Kompetenzen
hätten, trägt Fraktionsvorsitzender Steingießer vor, dass die Bezirksausschüsse
sehr wohl bei der Verteilung der Mittel für das örtliche Gemeinschaftsleben
zuständig seien und beratend bei anderen Fragen mitwirken würden. Die
Bezirksausschüsse würden effektiv arbeiten. Im Übrigen müsse er darauf hinweisen,
wenn man die Hauptsatzung bezüglich der Bezirksausschusseinteilung ändere,
könne man auf Grund der Tatsache, dass diese Änderung zuerst öffentlich bekannt
gemacht werden müsse, nicht mehr in der laufenden Ratssitzung über die
Besetzung der Bezirksausschüsse beschließen. RH
von der Forst trägt für den Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath vor, dass
dieser sich nach der Zusammenlegung 1999 sehr positiv entwickelt habe. Man
solle es hierbei belassen. RH Schablitzky trägt vor, dass er einer
Neueinteilung nicht zustimmen könne. Man solle den Bezirksausschüssen mehr
Kompetenzen einräumen. Dadurch, dass man in den größeren Bezirksausschüssen die
Protokollführung durch die Verwaltung ermöglicht habe, habe es eine erhebliche
Verbesserung gegeben. Stv.
Fraktionsvorsitzender Dederichs ist der Meinung, dass es nicht unbedingt
notwendig sei, zu gewährleisten, dass die Bezirksausschüsse jetzt kurzfristig
zusammentreten müssten. RH
Schmitz ist der Meinung, dass die Bezirksausschüsse sehr gut arbeiten würden.
In den größeren Bezirksausschüssen werde nun eine einheitliche Protokollführung
durch die Verwaltung und teilweise auch die Beratung durch Verwaltungsfachleute
durchgeführt. Dies würde sicherlich, wenn es wieder mehr und kleinere
Bezirksausschüsse gäbe, so nicht aufrecht zu erhalten sein. Stv.
Fraktionsvorsitzender Dederichs stellt sodann die Frage, warum gemäß dem
vorliegenden Antrag es nicht möglich sein solle, mehr Ratsmitglieder anstelle
von sachkundigen Bürgern für die Bezirksausschüsse zu benennen, auch wenn
dadurch mehr Ratsmitglieder in den Bezirksausschüssen vertreten seien, als
mindestens vorgeschrieben sind. Erster
Beigeordneter Dr. Gotzen führt aus, dass die Stadt Erkelenz mit noch einer
weiteren anderen Kommune die einzigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen seien,
die noch Bezirksausschüsse hätten. Noch in der laufenden Sitzung sei im Rahmen
der Haushaltsberatungen über die notwendige Sparsamkeit geredet worden. Was die
Bezirksausschüsse angehe, so solle man hier Augenmaß bewahren, und auch, vor dem
Hintergrund der Kosten, die nicht unerheblich seien, auch sehen, was sonst im
Lande in der Angelegenheit geschehe. Fraktionsvorsitzende
Schirrmeister-Heinen hingegen ist der Auffassung, dass Erkelenz mit den
Bezirksausschüssen eine begrüßenswerte Vorreiterrolle spiele. Man habe darüber
hinaus prüfen lassen, ob die Regelung der Hauptsatzung mit der Begrenzung der
Anzahl der Ratsmitglieder rechtlich haltbar sei, was allerdings nicht zu
beanstanden sei. Sie stelle jedoch den Antrag, über den vorliegenden Antrag in
zwei Schritten abzustimmen und diesen zu teilen, und zwar bezüglich a) Veränderung der Anzahl der Bezirksausschüsse und b) den Fraktionen und Wählergruppen freizustellen,
anstelle von sachkundigen Bürgern mehr Ratsmitglieder in die Bezirksausschüsse
zu entsenden. Fraktionsvorsitzender
Frings ist der Meinung, dass die Bezirksausschüsse nicht genügend Kompetenzen
hätten. Anschließend
bittet Fraktionsvorsitzender Steingießer gemäß Geschäftsordnung um Schluss der
Debatte. Hieraufhin werden keine weiteren Wortmeldungen mehr vorgetragen. BGM Jansen lässt sodann über
den weitergehenden Antrag (Zurückweisung des gesamten gemeinsamen Antrages)
abstimmen. Beschluss: „Der gemeinsame Antrag vom 30.11.2004
der Fraktionen SPD – UWG – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Erkelenz zur Änderung der Artikel 1 und 10 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz
wird abgelehnt.“ Abstimmungsergebnis: : 32 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen |
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