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Auszug - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, UWG, Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz zur Änderung der Artikel 1 und 10 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz  

 
 
3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 21
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 10/081/2004 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, UWG, Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz zur Änderung der Artikel 1 und 10 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Fraktionsvorsitzender Steingießer gibt zu bedenken, dass die Stadtbezirkseinteilung aufs Engste mit der Wahlbezirkseinteilung

Fraktionsvorsitzender Steingießer gibt zu bedenken, dass die Stadtbezirkseinteilung aufs Engste mit der Wahlbezirkseinteilung verknüpft sein muss. In Erkelenz-Mitte seien derzeit die Wahlbezirke nahezu an der Obergrenze des gesetzlich Zulässigen angelangt. Für die nächsten Kommunalwahlen müssten, vor dem Hintergrund, dass man nicht mehr Mandate schaffen könne, größere Anpassungen vorgenommen werden, die auch Auswirkungen auf die Einteilung der Stadtbezirke haben müssten. Er empfiehlt, nicht jetzt für einen nur kurzen Zeitraum die Stadtbezirkseinteilung zu ändern. Die Stadtbezirke und die auf ihnen fußenden Bezirksausschüsse hätten sich, so wie sie 1999 neu beschlossen worden seien, zwischenzeitlich bewährt. Man solle es zuerst bei dieser Regelung belassen.

 

Fraktionsvorsitzender Kehren ist der Auffassung, dass man die Einteilung auf Grund der Umsiedlung so oder so verändern müsse. Auch glaube er, dass in den Innenstadtwahlbezirken noch genügend Platz vorhanden sei.

 

RH Thies trägt für die Bürgerpartei vor, dass man dem gemeinsamen Antrag nicht zustimmen könne, solange den Bezirksausschüssen keine größeren Kompetenzen eingeräumt seien.

 

Auf Einlassungen, dass die Bezirksausschüsse keine hinreichenden Kompetenzen hätten, trägt Fraktionsvorsitzender Steingießer vor, dass die Bezirksausschüsse sehr wohl bei der Verteilung der Mittel für das örtliche Gemeinschaftsleben zuständig seien und beratend bei anderen Fragen mitwirken würden. Die Bezirksausschüsse würden effektiv arbeiten. Im Übrigen müsse er darauf hinweisen, wenn man die Hauptsatzung bezüglich der Bezirksausschusseinteilung ändere, könne man auf Grund der Tatsache, dass diese Änderung zuerst öffentlich bekannt gemacht werden müsse, nicht mehr in der laufenden Ratssitzung über die Besetzung der Bezirksausschüsse beschließen.

 

RH von der Forst trägt für den Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath vor, dass dieser sich nach der Zusammenlegung 1999 sehr positiv entwickelt habe. Man solle es hierbei belassen. RH Schablitzky trägt vor, dass er einer Neueinteilung nicht zustimmen könne. Man solle den Bezirksausschüssen mehr Kompetenzen einräumen. Dadurch, dass man in den größeren Bezirksausschüssen die Protokollführung durch die Verwaltung ermöglicht habe, habe es eine erhebliche Verbesserung gegeben.

 

Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs ist der Meinung, dass es nicht unbedingt notwendig sei, zu gewährleisten, dass die Bezirksausschüsse jetzt kurzfristig zusammentreten müssten.

 

RH Schmitz ist der Meinung, dass die Bezirksausschüsse sehr gut arbeiten würden. In den größeren Bezirksausschüssen werde nun eine einheitliche Protokollführung durch die Verwaltung und teilweise auch die Beratung durch Verwaltungsfachleute durchgeführt. Dies würde sicherlich, wenn es wieder mehr und kleinere Bezirksausschüsse gäbe, so nicht aufrecht zu erhalten sein.

 

Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs stellt sodann die Frage, warum gemäß dem vorliegenden Antrag es nicht möglich sein solle, mehr Ratsmitglieder anstelle von sachkundigen Bürgern für die Bezirksausschüsse zu benennen, auch wenn dadurch mehr Ratsmitglieder in den Bezirksausschüssen vertreten seien, als mindestens vorgeschrieben sind.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen führt aus, dass die Stadt Erkelenz mit noch einer weiteren anderen Kommune die einzigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen seien, die noch Bezirksausschüsse hätten. Noch in der laufenden Sitzung sei im Rahmen der Haushaltsberatungen über die notwendige Sparsamkeit geredet worden. Was die Bezirksausschüsse angehe, so solle man hier Augenmaß bewahren, und auch, vor dem Hintergrund der Kosten, die nicht unerheblich seien, auch sehen, was sonst im Lande in der Angelegenheit geschehe.

 

Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen hingegen ist der Auffassung, dass Erkelenz mit den Bezirksausschüssen eine begrüßenswerte Vorreiterrolle spiele. Man habe darüber hinaus prüfen lassen, ob die Regelung der Hauptsatzung mit der Begrenzung der Anzahl der Ratsmitglieder rechtlich haltbar sei, was allerdings nicht zu beanstanden sei. Sie stelle jedoch den Antrag, über den vorliegenden Antrag in zwei Schritten abzustimmen und diesen zu teilen, und zwar bezüglich

a)     Veränderung der Anzahl der Bezirksausschüsse und

b)     den Fraktionen und Wählergruppen freizustellen, anstelle von sachkundigen Bürgern mehr Ratsmitglieder in die Bezirksausschüsse zu entsenden.

 

Fraktionsvorsitzender Frings ist der Meinung, dass die Bezirksausschüsse nicht genügend Kompetenzen hätten.

 

Anschließend bittet Fraktionsvorsitzender Steingießer gemäß Geschäftsordnung um Schluss der Debatte. Hieraufhin werden keine weiteren Wortmeldungen mehr vorgetragen.

 

BGM Jansen lässt sodann über den weitergehenden Antrag (Zurückweisung des gesamten gemeinsamen Antrages) abstimmen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 „Der gemeinsame Antrag vom 30.11.2004 der Fraktionen SPD – UWG – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Erkelenz zur Änderung der Artikel 1 und 10 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird abgelehnt.“

 

Abstimmungsergebnis: : 32 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen

Abstimmungsergebnis: : 32 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen