Beschlussentwurf:
Aufgrund
des § 4 der Eigenbetriebsverordnung vom 1. Juni 1988 (GV. NRW. S. 324, ber. S.
360/SGV. NRW. 641) wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan,
Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr
2005 wie folgt festgestellt:
1.
Erfolgsplan
a) die Aufwendungen auf 9.215.928
€
b) die Erträge auf 9.215.928
€
2.
Vermögensplan
a) die Einnahmen auf 9.601.800
€
b) die Ausgaben auf 9.601.800
€
3.
Kredite werden in Höhe von 2.924.629 €
veranschlagt.
4.
Der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.120.000 € festgesetzt.
5.
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 €
festgesetzt.
Der
Wirtschaftsplan 2005 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt.