Beschlussentwurf:
a) Auf Grund der §§ 77 ff. der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 3. Februar 2004 (GV. NRW. S.
96), hat der Rat der Stadt Erkelenz mit Beschluss vom 15. Dezember 2004 folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005, der die für
die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu
leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im
Verwaltungshaushalt
in der
Einnahme auf 69.000.000
EUR
in der
Ausgabe auf 69.000.000
EUR
im
Vermögenshaushalt
in der
Einnahme auf 15.230.000
EUR
in der
Ausgabe auf 15.230.000
EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr
2005 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen) erforderlich ist, wird auf 3.840.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur
Leistung von Investitionsausgaben und Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen
in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 5.430.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr
2005 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden
dürfen, wird auf 5.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr
2005 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer A) auf 240
v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 v.H.
2. Gewerbesteuer 400
v.H.
§ 6
Entfällt.
b) Der dem Haushaltsplan gemäß § 2 GemHVO
beigefügte Stellenplan wird ebenfalls genehmigt.