„In Artikel 11 (Entscheidungszuständigkeit des
Hauptausschusses) Absatz 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz
wird das Wort „Höhergruppierung“ durch die Worte
„Eingruppierung bzw. Neueingruppierung“ ersetzt.“
08.12.2004 - Hauptausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„In Artikel
11 (Entscheidungszuständigkeit des Hauptausschusses) Absatz 1 Buchstabe c) der
Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird das Wort „Höhergruppierung“ durch die
Worte „Eingruppierung bzw. Neueingruppierung“ ersetzt.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis:
einstimmig (als Empfehlung
an den Rat)
15.12.2004 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„In
Artikel 11 (Entscheidungszuständigkeit des Hauptausschusses) Absatz 1 Buchstabe
c) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird das Wort
„Höhergruppierung“ durch die Worte „Eingruppierung bzw.
Neueingruppierung“ ersetzt.“