„Im
Artikel 10 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird folgender Absatz 7 neu
eingefügt:
Nach Ablauf einer Wahlperiode des Rates und vor der
konstituierenden Sitzung der neuen Bezirksausschüsse entscheidet der Rat über
die den Bezirksausschüssen übertragenen Angelegenheiten.“
08.12.2004 - Hauptausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Im Artikel 10 der Hauptsatzung der Stadt
Erkelenz wird folgender Absatz 7 neu eingefügt:
Nach Ablauf einer Wahlperiode des Rates und vor der
konstituierenden Sitzung der neuen Bezirksausschüsse entscheidet der Rat über
die den Bezirksausschüssen übertragenen Angelegenheiten.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis:
einstimmig (als Empfehlung
an den Rat)
15.12.2004 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Im Artikel 10 der Hauptsatzung der
Stadt Erkelenz wird folgender Absatz 7 neu eingefügt:
Nach Ablauf einer Wahlperiode des Rates und vor der
konstituierenden Sitzung der neuen Bezirksausschüsse entscheidet der Rat über
die den Bezirksausschüssen übertragenen Angelegenheiten.“