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Tagesordnung - 5. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz  

 
 
Bezeichnung: 5. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz
Datum: Mi, 17.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2     Angelegenheit/en aus der 2. Sitzung des Personalausschusses am 10.11.2014      
Ö 2.1  
Stellenplan 2015  
Enthält Anlagen
A 10/160/2014  
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.12.2014      
Ö 3.1  
Aufstellung des Teilergebnisplanes 2015 und des Teilfinanzplanes 2015 - 2018 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe"  
Enthält Anlagen
0/51/156/2014  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015  
A 20/307/2014  
Ö 5     Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 (2) GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 (1) GO NRW      
Ö 5.1  
Umbau des städtischen Gebäudes "Südpromenade 31" in ein Asylantenwohnheim - Zustimmung zu einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW  
Enthält Anlagen
A 20/302/2014  
Ö 6     Angelegenheit/en aus der 3. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 04.11.2014      
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Abwassergebührenkalkulation 2015  
Enthält Anlagen
A 20/300/2014  
Ö 6.2  
Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2015 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2014 bis 2018  
Enthält Anlagen
A 20/301/2014  
Ö 7     Angelegenheit/en aus der 4. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 09.12.2014      
Ö 7.1  
Gründung eines informellen Planungsverbandes zwischen Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen und Titz
Enthält Anlagen
A 61/295/2014  
Ö 7.2  
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI "Umsiedlung Borschemich", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XII "Umsiedlung Borschemich", Erkelenz-Mitte sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/296/2014  
Ö 7.3  
10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III "Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath", Erkelenz-Kückhoven hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III "Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath", Erkelenz-Kückhoven sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/297/2014  
Ö 7.4  
22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/298/2014  
Ö 7.5  
23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen Umsiedlung Borschemich), Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen Umsiedlung Borschemich), Erkelenz-Mitte sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/299/2014  
Ö 8     Angelegenheit/en aus der 1. Sitzung des Schulausschusses am 01.12.2014      
Ö 8.1  
Klassenbildung in den Grundschulen der Stadt Erkelenz (Einschulungsjahrgang 2015/2016)  
A 40/273/2014  
Ö 8.2  
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 04.12.2013 zur Schulentwicklungsplanung  
A 40/275/2014  
Ö 9     Angelegenheit/en aus der 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.12.2014      
Ö 9.1  
Enthält Anlagen
Neufassung der Elternbeitragssatzung für den Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege
Enthält Anlagen
0/51/162/2014  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform

 

a) Alternative 01 zu § 4 der Elternbeitragssatzung

(Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern):

 

(3)Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitrags-pflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des § 4 Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so sind weitere Kinder von der Beitragspflicht befreit.

 

In § 4 Abs. 2 der Satzung wird der zweite Satz - Der Beitrag für ein Kind wird auch dann erhoben, falls für weitere Kinder eine Beitragsbefreiung nach Abs. 1 vorgenommen wurde gestrichen.

 

zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2014 in Kraft.

 

Die bisherige Satzung vom 29.07.2011 tritt mit Ablauf des 31.07.2014 außer Kraft.

 

 

b) Alternative 02 zu § 4 der Elternbeitragssatzung

(Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern):

 

(3)Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitrags-pflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des § 4 Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so werden für ein Kind ein Betrag von 80% des höheren Beitrages erhoben.

 

 

zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2014 in Kraft.

 

Die bisherige Satzung vom 29.07.2011 tritt mit Ablauf des 31.07.2014 außer Kraft.“

 

 

 

Ergänzter Beschlussentwurf aus der 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.12.2014

 

 

Ergänzung in fett und kursiv

 

 

1. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat):

„Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform

 

a) Alternative 01 zu § 4 der Elternbeitragssatzung

(Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern):

 

(3)Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitrags-pflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des § 4 Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so sind weitere Kinder von der Beitragspflicht befreit.

 

In § 4 Abs. 2 der Satzung wird der zweite Satz - Der Beitrag für ein Kind wird auch dann erhoben, falls für weitere Kinder eine Beitragsbefreiung nach Abs. 1 vorgenommen wurde – gestrichen.

 

zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2014 in Kraft.

 

Die bisherige Satzung vom 29.07.2011 tritt mit Ablauf des 31.07.2014 außer Kraft.“

 

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen

 

 

2. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat):

„Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform

 

b) Alternative 02 zu § 4 der Elternbeitragssatzung

(Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern):

 

(3)Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitrags-pflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des § 4 Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so werden für ein Kind ein Betrag von 80 % des höheren Beitrages erhoben.

Diese Regelung ist auf das Kindergartenjahr 2014/2015 beschränkt.

 

zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2014 in Kraft.

 

Die bisherige Satzung vom 29.07.2011 tritt mit Ablauf des 31.07.2014 außer Kraft.“

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

   
    02.12.2014 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 12 - geändert beschlossen
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform

 

a) Alternative 01 zu § 4 der Elternbeitragssatzung

(Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern):

 

(3)Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitrags-pflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des § 4 Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so sind weitere Kinder von der Beitragspflicht befreit.

 

In § 4 Abs. 2 der Satzung wird der zweite Satz - Der Beitrag für ein Kind wird auch dann erhoben, falls für weitere Kinder eine Beitragsbefreiung nach Abs. 1 vorgenommen wurde gestrichen.

 

zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2014 in Kraft.

 

Die bisherige Satzung vom 29.07.2011 tritt mit Ablauf des 31.07.2014 außer Kraft.

 

 

b) Alternative 02 zu § 4 der Elternbeitragssatzung

(Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern):

 

(3)Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitrags-pflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des § 4 Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so werden für ein Kind ein Betrag von 80% des höheren Beitrages erhoben.

 

 

zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2014 in Kraft.

 

Die bisherige Satzung vom 29.07.2011 tritt mit Ablauf des 31.07.2014 außer Kraft.“

 

 

 

Ergänzter Beschlussentwurf aus der 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.12.2014

 

 

Ergänzung in fett und kursiv

 

 

1. Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat):

„Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform

 

a) Alternative 01 zu § 4 der Elternbeitragssatzung

(Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern):

 

(3)Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitrags-pflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des § 4 Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so sind weitere Kinder von der Beitragspflicht befreit.

 

In § 4 Abs. 2 der Satzung wird der zweite Satz - Der Beitrag für ein Kind wird auch dann erhoben, falls für weitere Kinder eine Beitragsbefreiung nach Abs. 1 vorgenommen wurde – gestrichen.

 

zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2014 in Kraft.

 

Die bisherige Satzung vom 29.07.2011 tritt mit Ablauf des 31.07.2014 außer Kraft.“

 

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen

 

 

2. Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat):

„Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform

 

b) Alternative 02 zu § 4 der Elternbeitragssatzung

(Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern):

 

(3)Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitrags-pflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des § 4 Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so werden für ein Kind ein Betrag von 80 % des höheren Beitrages erhoben.

Diese Regelung ist auf das Kindergartenjahr 2014/2015 beschränkt.

 

zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2014 in Kraft.

 

Die bisherige Satzung vom 29.07.2011 tritt mit Ablauf des 31.07.2014 außer Kraft.“

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse Elternbeitragssatzung neu 2014 (276 KB)      
   
    11.12.2014 - Hauptausschuss
    Ö 5.2 - geändert beschlossen
   

1. Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform

 

a) Alternative 01 zu § 4 der Elternbeitragssatzung

(Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern):

 

(3)Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitrags-pflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des § 4 Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so sind weitere Kinder von der Beitragspflicht befreit.

 

In § 4 Abs. 2 der Satzung wird der zweite Satz - Der Beitrag für ein Kind wird auch dann erhoben, falls für weitere Kinder eine Beitragsbefreiung nach Abs. 1 vorgenommen wurde – gestrichen.

 

zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2014 in Kraft.

 

Die bisherige Satzung vom 29.07.2011 tritt mit Ablauf des 31.07.2014 außer Kraft.“

 

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen

 

 

2. Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform

 

b) Alternative 02 zu § 4 der Elternbeitragssatzung

(Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern):

 

(3)Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitrags-pflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des § 4 Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so werden für ein Kind ein Betrag von 80 % des höheren Beitrages erhoben.

Diese Regelung ist auf das Kindergartenjahr 2014/2015 beschränkt.

 

zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2014 in Kraft.

 

Die bisherige Satzung vom 29.07.2011 tritt mit Ablauf des 31.07.2014 außer Kraft.“

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse Elternbeitragssatzungen (274 KB)      
   
    17.12.2014 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 9.1 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

„Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform

 

b) Alternative 02 zu § 4 der Elternbeitragssatzung

(Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern):

 

(3)Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitrags-pflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des § 4 Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so werden für ein Kind ein Betrag von 80 % des höheren Beitrages erhoben.

Diese Regelung ist auf das Kindergartenjahr 2014/2015 beschränkt.

 

zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2014 in Kraft.

 

Die bisherige Satzung vom 29.07.2011 tritt mit Ablauf des 31.07.2014 außer Kraft.“

Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse Elternbeitragssatzung neu 2014 (276 KB)      
Ö 10     Angelegenheit/en aus der 1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 04.12.2014      
Ö 10.1  
Kenntnisnahme des Rates der Stadt Erkelenz gemäß § 105 Absatz 5 GO NRW hinsichtlich der überörtlichen Prüfung der Stadt Erkelenz durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW während des Zeitraumes November 2013 bis Juli 2014  
Enthält Anlagen
A 10/161/2014  
Ö 10.2  
Enthält Anlagen
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2013 gemäß § 101 i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW  
Enthält Anlagen
A 14/069/2014  
Ö 10.3  
Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW  
A 14/070/2014  
Ö 10.4  
Enthält Anlagen
Prüfung und Bestätigung des Gesamtabschlusses 2013 gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Absatz 2 bis 8 GO NRW  
Enthält Anlagen
A 14/071/2014  
Ö 10.5  
Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 116 Absatz 1 i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW  
A 14/072/2014  
Ö 11     Angelegenheit/en aus der 2. Sitzung des Ausschusses für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales am 10.12.2014      
Ö 11.1  
Neufassung der "Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen" vom 17.12.2008  
Enthält Anlagen
0/51/168/2014  
Ö 11.2  
Enthält Anlagen
Neufassung der "Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Erkelenz" vom 13.04.2000 in der Fassung der 1. Artikelsatzung vom 29.12.2001  
Enthält Anlagen
A 30/169/2014  
Ö 11.3  
Namensgebung für das Übergangsheim in Erkelenz "Südpromenade 31"
Enthält Anlagen
0/51/169/2014  
Ö 12  
Entscheidung über den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Gefahrenabwehr "Glasverbot auf dem Johannismarkt am Altweiberdonnerstag 2015"  
A 30/170/2014  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Achte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/303/2014  
Ö 14  
Enthält Anlagen
9. Änderung der Hauptsatzung hier: Umbenennung des Bezirksausschusses Keyenberg/Venrath  
Enthält Anlagen
A 10/162/2014  
Ö 15  
Besetzung der Ausschüsse und Gremien  
A 10/163/2014  
Ö 16  
Antrag auf Nutzung des Stadtwappens  
Enthält Anlagen
A 10/164/2014  
Ö 17  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW in der Zeit vom 01.09.2014 - 20.10.2014  
Enthält Anlagen
A 20/304/2014  
Ö 18  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW in der Zeit vom 21.10.2014 - 25.11.2014  
Enthält Anlagen
A 20/306/2014  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 3.1     (nichtöffentlich)